Mitteilungen an die Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung
Mitteilungen nach §§ 2 bis 6 der Mitteilungsverordnung (MV) sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 MV ab 01.01.2025 nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung (elektronisch) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Übergangsregelungen beinhalten die Sätze 1 bis 3 des § 8 Absatz 3 Mitteilungsverordnung.
Eine Übermittlung in schriftlicher Form – nach amtlich vorgeschriebenem Formular – ist gemäß § 8 Absatz 3 Satz 3 MV nur noch ausnahmsweise möglich.
Informationen zum Verfahren sowie zum amtlich vorgeschriebenem Formular (Vordruck 057007) finden sich ab sofort auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Impressum:
Ministerium der Finanzen Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
