Pressemitteilung: 007/2026
Dessau-Roßlau, den 10.03.2026

Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im März 2026

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 007/2026 
Dessau-Roßlau, den 10.03.2026 
Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im März 2026:

1.

Vor der 2. Strafkammer beginnt am 20.03.2026 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei derzeit inhaftierte Angeklagte aus Bitterfeld-Wolfen und Zörbig im Alter von 23 und 33 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft Brandstiftung in insgesamt 17 Fällen vorwirft, davon in zwei Fällen im Versuch. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Männer im Zeitraum vom 25.06.2025 bis zu ihrer Festnahme am 24.09.2025 im Raum Bitterfeld-Wolfen und Umgebung leerstehende Gebäude, Waldstücke und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Brand gesetzt haben, darunter eine ehemalige Gaststätte in Roßdorf, einen leerstehenden Discounter in Wolfen und das ehemalige Bahnhofsgebäude in Raguhn-Jeßnitz. Handlungsleitendes Motiv der Angeklagten, die als freie Pressefotografen auftraten, soll es gewesen sein, unmittelbar an den Tatorten exklusives Video- und Bildmaterial von den Feuerwehreinsätzen anzufertigen und auf Social-Media-Kanälen und durch Verkäufe an andere Medien zu vermarkten. Der Sachschaden soll sich – soweit bereits bezifferbar – auf mindestens 500.000,00 € belaufen.

Folgende Fortsetzungstermine sind anberaumt: 02.04., 14.04., 16.04., 20.04., 23.04., 27.04., 04.05. und 07.05.2026, jeweils um 09.00 Uhr.  
2 KLs 390 Js 24369/25

2.

Am 31.03.2026 verhandelt die 8. Große Strafkammer ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 43-jährigen Angeklagten aus Jessen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung in mehreren Fällen (Tatzeitraum: 2020 – 2022; Tatort: Wittenberg, Jessen und Annaburg). Das ursprünglich zuständige Amtsgericht Wittenberg hat gegen den mehrfach auch einschlägig vorbestraften Mann bereits im Juli 2023 eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Auf die Berufung des Angeklagten hat die 4. Kleine Strafkammer des Landgerichts nach Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens das Urteil aufgehoben und die Sache an die große Strafkammer verwiesen, weil die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten blieb ohne Erfolg.

Die Hauptverhandlung wird am 02.04., 07.04., 09.04, 30.04., 05.05. und 12.05.2026 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.  
8 KLs 470 Js 28905/22

 

Frank Straube 
Pressesprecher

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