Landesverwaltung ist Vorbild bei Gleichstellung in Sachsen-Anhalt: Zehnter Bericht über die Umsetzung des Frauenfördergesetzes vorgelegt
Die Landesverwaltung Sachsen-Anhalts hat in den vergangenen Jahren wichtige frauen- und gleichstellungspolitische Fortschritte erzielt. Das geht aus dem Zehnten Bericht zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes hervor, den Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne heute im Kabinett vorgestellt hat.
Dem Bericht zufolge sind Frauen in der Landesverwaltung inzwischen stark vertreten. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter ausgebaut und gezielte Programme zur Förderung von Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung gestärkt. Zugleich macht der Bericht deutlich, dass weitere Anstrengungen erforderlich bleiben, um Gleichstellung in allen Bereichen der Verwaltung zu erreichen.
Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Zehnte Frauenförderbericht ist nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern zugleich ein klarer Handlungsauftrag. Er zeigt, wo Fortschritte erzielt wurden, wo strukturelle Hürden fortbestehen und an welchen Stellen gezielt nachgesteuert werden muss. Zugleich verdeutlicht er: Gleichstellung ist ein zentraler Baustein für Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb bleibt es unser Anspruch, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst konsequent weiter voranzubringen und die Landesverwaltung als moderne und attraktive Arbeitgeberin weiter zu stärken.“
Landesgleichstellungsbeauftragte Sarah Schulze: „Gleichstellungspolitik ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe. Sie gelingt dort, wo klare gesetzliche Rahmenbedingungen, verbindliche Zielsetzungen, eine strategische Personalentwicklung sowie wirksame Instrumente wie Frauenförderpläne, Qualifizierungsangebote und Führungskräfteprogramme ineinandergreifen. Sachsen-Anhalt hat dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Nun gilt es, diesen Weg konsequent weiterzugehen, bestehende Instrumente weiterzuentwickeln und Gleichstellung noch stärker als verbindlichen Bestandteil in der Landesverwaltung zu verankern.“
Zum Stichtag 31.12.2024 lag der Frauenanteil in den obersten Landesbehörden bei 61 Prozent. Zwischen den einzelnen Ressorts bestehen jedoch weiterhin deutliche Unterschiede. Zudem sind Frauen in Entscheidungs- und Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Um dem entgegenzuwirken, wurden gezielte Fördermaßnahmen wie Frauenförderseminare und Formate wie „Frauen in Führung“ weiterentwickelt. Diese unterstützen Frauen dabei, Karrierewege in der Verwaltung zu erschließen und strukturelle Barrieren abzubauen. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommen dabei allen Beschäftigten zugute und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Der Bericht zeigt deutlich, dass zentrale gleichstellungspolitische Ziele weiterhin konsequent verfolgt werden müssen. Dazu zählen insbesondere die paritätische Beteiligung in Führungs- und Entscheidungspositionen sowie gleiche Karrierechancen und die nachhaltige Verankerung von Gleichstellung in allen Politikfeldern der Landesverwaltung. Das Gleichstellungsministerium empfiehlt daher den weiteren Ausbau flexibler Arbeitszeitmodelle, gezielte Nachwuchsprogramme für Frauen in Führungspositionen sowie verpflichtende Schulungen für Führungskräfte zu unbewussten Geschlechterstereotypen. Zudem sollen Väter stärker ermutigt werden, Elternzeit und Teilzeitangebote zu nutzen, um partnerschaftliche Modelle der Erwerbs- und Sorgearbeit zu stärken und Frauen bessere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Hintergrund:
Gemäß Paragraph 21 des Frauenfördergesetzes legt die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes vor. Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum 2020 bis 2024.
Neben der Entwicklung der Beschäftigtensituation in den obersten Landesbehörden stellt der Bericht auch aktuelle Programme der Gleichstellungspolitik des Landes dar. Weitere Schwerpunkte bilden die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten auf Landes-, kommunaler und Hochschulebene, die Umsetzung der Frauenförderpläne sowie die paritätische Besetzung von Gremien.
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