Polizeimeldung: 015/2026
Magdeburg, den 18.03.2026

Polizeimeldung Polizeiinspektion Magdeburg

Öffentlichkeitsfahndung nach schwerer Raubstraftat

Staßfurt | Am Freitagabend des 17.10.2025 begaben sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen 19:00 Uhr zwei unbekannte Täter zum Haus des späteren Opfers. Einer der Täter gab sich als Paketbote aus und klingelte an der Haustür. Als das Opfer die Tür öffnete, drangen die Täter in das Haus ein, bedrohten und fesselten es anschließend. Daraufhin durchsuchten die unbekannten Täter das Haus und entwendeten ein Smartphone. Anschließend flüchteten sie in unbekannte Richtung. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen kann zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden, dass es sich bei den Tätern um Mitarbeiter bzw. einen Lieferwagen des Paketdienstes handelt.

Die andauernden Ermittlungen führten bislang nicht zum Ergreifen der unbekannten Täter. Diese werden wie folgt beschrieben:

Täter 1

Täter 2

Wer erkennt die abgebildeten Personen und kann Angaben zur Identität und/oder zum Aufenthalt machen? Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 0391/546-1010 (oder in jeder anderen Polizeidienststelle) zu melden.

Nach aktuellen Ermittlungen weist die hier genannte Tat gewisse Parallelen zur Raubstraftat vom 25.10.2025 in Magdeburg auf. Für sachdienliche Hinweise zu den beiden genannten Taten wurden durch die Geschädigten eine Belohnung in Höhe von bis zu 5000 Euro ausgesprochen. (tb)

 

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

 


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