Pressemitteilung: 49/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 24.03.2026

Fortführung der Kooperation ab 2027 gesichert

Vertrag zwischen Integrationsamt Sachsen-Anhalt und Integrationsfachdiensten unterzeichnet

Das Integrationsamt Sachsen-Anhalt und die Integrationsfachdienste (IFD) Sachsen-Anhalt haben den Vertrag für die Zusammenarbeit ab dem Jahr 2027 offiziell unterzeichnet. Damit wird die seit über zwei Jahrzehnten bestehende erfolgreiche Kooperation fortgeführt und für die kommenden Jahre verlässlich gesichert.

Die Integrationsfachdienste unterstützen im Auftrag des Integrationsamtes sowie der Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Personen bei ihrer beruflichen Teilhabe. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

Auch Arbeitgeber profitieren von der Expertise der IFD: Sie erhalten Unterstützung bei der Einstellung neuer Mitarbeitender, der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Lösung von Herausforderungen im betrieblichen Alltag. Für gehörlose Menschen stehen gebärdensprachkompetente Mitarbeitende zur Verfügung.

Darüber hinaus wirken die Integrationsfachdienste im Landesberufsorientierungsprogramm „BRAFO – Berufswahl Richtig Angehen, Frühzeitig Orientieren“ mit. Sie begleiten dabei schwerbehinderte und gleichgestellte Schülerinnen und Schüler bei ihrer beruflichen Orientierung.

Beauftragte Integrationsfachdienste ab 2027

Die Integrationsfachdienste stehen sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Arbeitgebern als vertrauliche, unabhängige und praxisnahe Anlaufstelle zur Verfügung, wenn im Arbeitsleben Beratungs- oder Unterstützungsbedarf besteht.

Impressum:


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