Pressemitteilung: 009/2026
Dessau-Roßlau, den 27.03.2026

Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im April 2026

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 009/2026 
Dessau-Roßlau, den 27.03.2026 
Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im April 2026:

Im April 2026 sind am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen in Strafsachen anberaumt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.

1.    01.04.2026

Vor der 4. Strafkammer muss sich ab 10.00 Uhr ein 63-jähriger Mann aus Raguhn-Jeßnitz wegen Volksverhetzung verantworten. Er soll im Juli 2024 auf einem Social-Media-Kanal ausländerfeindliche Hetze verbreitet haben. Das Amtsgericht hat gegen ihn eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt. Gegen das Urteil richtet sich sowohl seine als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft.  
4 NBs 844 Js 50409/24

2.   09.04.2026

Die 9. Strafkammer verhandelt ab 11.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 62-jährigen Angeklagten aus Löhne wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 30.07.2024; Tatort: Dessau). Das Amtsgericht hat gegen den mehrfach auch einschlägig vorbestraften und unter laufender Bewährung stehenden Mann eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Dagegen richtet sich seine Berufung. 
9 NBs 325 Js 35506/24

3.   10.04.2026

In einem um 09.00 Uhr vor der 5. Strafkammer beginnenden Verfahren liegen einem 82-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau exhibitionistische Handlungen in zwei Fällen zur Last. Er soll im August 2024 auf dem Parkplatz eines Discounters in Dessau in seinem Pkw bei geöffneter Fahrertür gegenüber einem vorüberlaufenden Kind sein Geschlechtsteil entblößt haben. Ein ähnlicher Vorfall soll sich nur wenige Stunden später im Bereich des Rathauses wiederholt haben. Das Amtsgericht hat gegen den mehrfach einschlägig vorbestraften und zuletzt im Mai 2023 zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es die Einziehung seines Fahrzeugs als Tatmittel angeordnet. Das Urteil wird mit der Berufung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten angegriffen.  
5 NBs 283 Js 22560/24

4.   14.04.2026

In einem erstinstanzlichen Verfahren vor der 1. Strafkammer ist um 09.00 Uhr Prozessauftakt. Die Anklage richtet sich gegen vier Männer im Alter zwischen 21 und 26 Jahren aus Dessau-Roßlau und Salzgitter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bzw. einem der Angeklagten Beihilfe hierzu vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sie in den Abendstunden des 05.01.2025 ein Wochenendgrundstück in Kemberg aufgesucht haben, das sie am Vormittag desselben Tages ausgespäht hatten. Während einer der Angeklagten absprachegemäß im Fluchtfahrzeug gewartet haben soll, sollen die übrigen zunächst die Stromversorgung des Wochenendhauses gekappt haben, woraufhin sich der spätere Geschädigte in den Außenbereich begab um die Ursache des Stromausfalls festzustellen. Diesen sollen die maskierten Täter mit einer Schreckschusswaffe bedroht und gewürgt und mit Panzer-Tape gefesselt haben. Einer der Angeklagten soll sich sodann in das Gebäude begeben, eine dort anwesende Frau mit einem Brecheisen bedroht und sie angewiesen haben sich auf den Boden zu legen. Im weiteren Verlaufe sollen die Täter die Herausgabe von Bargeld verlangt, den Geschädigten dabei wiederholt geschlagen und gedroht haben ihm die Finger abzuschneiden. Weil dieser beteuerte über kein Bargeld zu verfügen, sollen sie ihn schließlich zu zwingen versucht haben, Geld von seinem Konto online zu überweisen, was daran scheiterte, dass sich seine Bank-App aufgrund der verletzungsbedingten Entstellungen im Gesicht per Face-ID nicht mehr öffnen ließ. Letztlich sollen die Angeklagten mit einem erbeuteten hochwertigen Pkw, 360,00 € Bargeld und den Telefonen der Opfer vom Tatort geflüchtet sein. Der Geschädigte musste notärztlich behandelt werden. Der Pkw der Frau wurde wenig später in Tatortnähe mit einem Unfallschaden aufgefunden.

Die Hauptverhandlung wird am 20.40., 28.04., 04.05. 20.05., 04.06., 09.06. und 11.06.2026 jeweils um 09.00 Uhr (am 20.05.2026 um 10.00 Uhr) fortgesetzt. 
1 KLs 297 Js 2245/25

Vor der 9. Strafkammer findet ab 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 44-jährigen

Mann aus Berlin wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges statt (Tatzeit: Dezember 2021; Tatort: Zerbst).  
9 NBs 449 Js 3544/22

5.   15.04.2026

Die 4. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 36-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung statt (Tatzeitraum: November 2022 bis August 2023; Tatort: Wittenberg). 
4 NBs 293 Js 11543/23

6.   16.04.2026

Ein dann 31-jähriger Angeklagter aus Coswig muss sich ab 09.15 Uhr vor der 9. Strafkammer u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Insgesamt liegen ihm acht Taten zur Last (Tatzeitraum: November 2023 bis April 2024; Tatorte: Wittenberg und Coswig). Die Hauptverhandlung wird am 23.04. und 27.04.2026 jeweils um 09.15 Uhr fortgesetzt.  
9 NBs 470 Js 2622/24

7.   20.04.2026

Die 4. Strafkammer verhandelt zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 40-jährigen Mann aus Deesbach wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: Oktober 2024; Tatort: BAB 9 bei Coswig). 
4 NBs 685 Js 34199/24

Ab 12.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 48-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen Unterschlagung (Tatzeit: November 2024; Tatort: Osternienburger Land). 
4 NBs 296 Js 7980/25

8.   22.04.2026

Erneut vor der 4. Strafkammer muss sich ab 09.00 Uhr ein 35-jähriger Mann aus Sandersdorf-Brehna wegen Körperverletzung verantworten (Tatzeit: 24.12.2024; Tatort: Sandersdorf).  
4 NBs 594 Js 5189/25

Hieran schließt sich ab 10.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 50-jährigen, derzeit inhaftierten rumänischen Staatsangehörigen an, dem gewerbsmäßiger Diebstahl in drei Fällen und gewerbsmäßiger Computerbetrug in zwei Fällen vorgeworfen werden (Tatzeitraum: Juli 2023 bis September 2024; Tatorte: Coswig, Torgau, Delitzsch und Sandersdorf-Brehna. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen richtet sich die Berufung des Angeklagten, der bereits in mehreren europäischen Staaten wegen einschlägiger Taten verurteilt worden ist. 
4 NBs 395 Js 12447/24

9.   27.04.2026

Vor der 4. Strafkammer findet um 09.30 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 50-jährigen Angeklagten aus Aken und dessen 71-jährige Mutter statt. Das Amtsgericht Köthen hat gegen sie wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges Freiheitsstrafen von neun Monaten bzw. sechs Monaten verhängt und lediglich die Vollstreckung gegen die Mutter zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte wurde zum 31.07.2021 aus dem Polizeidienst entlassen und bezog im Tatzeitraum vom 01.08.2021 bis zum 30.04.2022 regelmäßige Sozialleistungen. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte bereits im März 2021 ein Gewerbe zur Produktion von Kurzfilmen und zum Betrieb von Internet-Kanälen anmeldete, über das ihr Sohn in der Folge mehrere YouTube-Kanäle unterhielt, in denen er nach der Begründung des erstinstanzlichen Urteils in teils ehrverletzender Form über seine politischen Anschauungen monologisiert und hiermit nicht unerhebliche Einnahmen generiert haben soll. Insgesamt sollen auf dem Konto der Mutter knapp 24.000,00 € eingegangen sein, ohne dass diese der Sozialbehörde angezeigt wurden. Gegen das Urteil haben beide Angeklagte Berufung eingelegt, ferner auch die Staatsanwaltschaft, soweit es den Sohn betrifft.  
4 NBs 445 Js 28492/21

10.   29.04.2026

Die 4. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen eine 31-jährige Frau aus Wolmirstedt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ihr in erster Instanz mitangeklagter und bereits rechtskräftig verurteilter früherer Lebensgefährte soll im Oktober 2021 den zu diesem Zeitpunkt zweijährigen Sohn der Angeklagten in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Bitterfeld-Wolfen in zu heißes Badewasser gesetzt haben ohne zuvor die Temperatur zu überprüfen. Im Anschluss sollen beide das Kind längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen haben. Es erlitt großflächige Verbrühungen zweiten Grades und musste stationär behandelt werden. Das Amtsgericht hat gegen beide Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils vier Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Frau. 
4 NBs 556 Js 22061/22

Der Monat schließt mit einem um 09.15 Uhr vor der 9. Strafkammer beginnenden Verfahren. Einem 29-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau werden tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen (Tatzeit: Mai 2023; Tatort: Dessau-Roßlau). Die Hauptverhandlung wird am 07.05. und 28.05.2026 jeweils um 09.15 Uhr fortgesetzt.  
9 NBs 170 Js 23836/23

Frank Straube 
Pressesprecher

 

 

 

 

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