Pressemitteilung des Polizeireviers Burgenlandkreis
Verkehrslage
Die Meldungen vom Montag:
Verkehrskontrollen
Burgenlandkreis – Polizeibeamte stellten am Sonntagabend sowie in der Nacht zum Montag mehrere Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen.
In Lützen kontrollierten Polizisten gegen 20:00 Uhr einen 33-jährigen Pkw-Fahrer. Aufgrund von Alkoholgeruch wurde ein Schnelltest durchgeführt. Der Mann musste anschließend eine weitere Atemprobe an einem geeichten Messgerät im Polizeirevier abgeben. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Fast zeitgleich kontrollierten Beamte in Weißenfels einen E-Scooter-Fahrer, bei dem ein Drogentest positiv ausfiel. Der Jugendliche musste eine Blutprobe abgeben, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Gegen 23:00 Uhr wurde im Naumburger Hermann-Lielje-Ring eine 48-jährige Pkw-Fahrerin unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. Auch hier erfolgte eine Blutprobenentnahme sowie die Einleitung eines Strafverfahrens.
Erneut in Lützen konnte in der Nacht gegen 01:30 Uhr ein Kleintransporter mit auffälliger Fahrweise gestoppt und in Lösau kontrolliert werden. Auch dieser Fahrer hatte mehr Alkohol zu sich genommen als gesetzlich erlaubt. Eine Blutprobe musste er nicht abgeben, jedoch eine weitere Atemprobe an einem speziellen Messgerät. Auch in diesem Fall wird nun wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt.
Eine solche beweissichere Atemalkoholmessung musste auch ein 57-Jähriger im Revierkommissariat Naumburg über sich ergehen lassen. Beamte hatten den Mann mit seinem Fahrzeug kurz nach Mitternacht in der Lachauer Straße in Balgsädt kontrolliert. Weiterfahren durfte der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nicht mehr.
Brand
Zeitz – Am Montagmorgen kurz nach 03:00 Uhr gerieten aus bislang ungeklärter Ursache fünf Müllcontainer in der Anna-Magdalena-Bach-Straße in Brand. Trotz sofortiger Löscharbeiten durch die Feuerwehr brannten die 1.100 Liter fassenden Behälter vollständig aus. Da sich diese nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern befanden, bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für Anwohner. Eine Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden.
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