Das Berufsrecht der Architekten und Stadtplaner wird modernisiert
Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes an den Landtag überwiesen. Änderungen sollen u.a. das Eintragungswesen, Ausbildungsinhalte und die Berufsaufgaben betreffen.
Wirtschaftsminister Michael Richter: „Wir setzen mit dem Gesetzentwurf einen wichtigen Impuls für ein modernisiertes Berufsrechts der Architektinnen, Architekten sowie Stadtplanerinnen und -planer in Sachsen-Anhalt und sichern die Qualität ihrer Berufsausübung.“
Mit diesem Anspruch gestalten sich die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs wie folgt:
- Die Aufgabenbereiche von Architekten und Stadtplanern sollen an neue fachliche und gesellschaftliche Anforderungen angepasst werden. So werden bspw. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität (z. B. Dachbegrünung, Blühwiesen) und zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich in die Planung integriert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung sozialer Aspekte (z. B. bezahlbarer Wohnraum, barrierefreie Zugänge) werden stärker gewichtet.
- Durch die Übernahme der Reform des Personengesellschaftsrechts wird es möglich, den Beruf auch in Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG auszuüben. Eine Änderung, die insbesondere für junge Büros und innovative Teams attraktiv ist.
- Absolventinnen und Absolventen für Studiengänge der Architektur und Stadtplanung sollen künftig als Juniormitglieder in die Architektenkammer aufgenommen werden und die Berufsbezeichnung „Juniorarchitekt“ bzw. „Juniorstadtplaner“ führen können.
- Die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste, die von der Architektenkammer geführt wird, und die Anzeige berufspraktischer Tätigkeiten können künftig elektronisch beantragt werden.
- Die Ausbildungsinhalte von Studium und Weiterbildung werden um zentrale Themen ergänzt. Dazu zählen das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, die bauliche Barrierefreiheit sowie die Anpassung von Gebäuden an den Klimawandel.
- Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden können.
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