Pressemitteilung: 17/2026
Magdeburg, den 02.04.2026

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im April 2026

Die Termine zum Prozess um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg finden sie jeweils in gesonderten Pressemitteilungen und auf der Webseite des Landgerichts unter Aktuelles Weihnachtsmarkt-Prozess

 

Sicherungsverfahren versuchte Brandstiftung in Magdeburg  

23 KLs 233 Js 51724/25 (1/26) – 3. Strafkammer

 

1 Beschuldigte

1 psychiatrischer Sachverständiger

7 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 7. April 2026, 09.30 Uhr, Saal A 23

Fortsetzungstermin:          Dienstag, 14. April 2026, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

Am 14. Oktober 2025 in der Nacht soll die 53-jährige Beschuldigte in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus Pappkartons und Papier angezündet haben. Der Brand wurde durch den akustischen Alarm eines Rauchmelders entdeckt und konnte gelöscht werden, bevor er auf das Gebäude übergreifen konnte.

Infolge einer psychischen Erkrankung soll die Beschuldigte möglicherweise schuldunfähig sein. Sollte der Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

Mord in Magdeburg auf der Lübecker Straße

27 Ks 162 Js 44241/25 (7/26) – 7. Strafkammer

 

1 Angeklagte

1 Sachverständiger

Zeugen werden noch geladen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 14. April 2026, 08.15 Uhr, Saal A 23

Fortsetzungstermine:        5. Mai 2026, 08.15 Uhr, 18. und 19. Mai 2026, 

                                          13.30 Uhr, 28. Mai 2026, 13.00 Uhr, 8. Juni und

                                           9. Juni 2026, 13.30 Uhr, 15. Juni 2026, 13.00 Uhr,

                                           16. Juni 2026, 13.30 Uhr, 17. Juni und

                                            25. Juni sowie 30. Juni 2026, 

                                             13.00 Uhr, 2., 6., 7., 8. 13., 14. und

                                              16. Juli 2026, 13.00 Uhr, jeweils A 23

Einem  zu Prozessbeginn 39-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 7. September 2025 um die Mittagszeit in der Lübecker Straße in Magdeburg auf offener Straße seine geschiedene Ehefrau erstochen zu haben. Anschließend soll er in Selbsttötungsabsicht sich mehrere Stiche in den Bau versetzt haben. Motiv des Angeklagten soll gewesen sein, dass er nicht akzeptierte, dass seine Frau von ihm sich hat scheiden lassen.

Die Staatsanwaltschaft geht bei ihrer rechtlichen Bewertung von den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe aus.

Das Schwurgericht hat aufgrund der Verletzungen, die der Angeklagte sich selbst zugefügt hat, angeordnet, dass vorerst lediglich in einem Umfang von ca. 1,5 bis max. 2 Stunden pro Tag verhandelt werden kann.

 

Verfahren wird neu aufgerollt: Versuchter Totschlag in Magdeburg

21 KLs 164 Js 37991/23 (1/26) – 2. Jugendstrafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

1 Nebenklägerin

5 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 21. April 2026, 09.00 Uhr, Saal 6

Fortsetzungstermine:        28. April 2026, 5. und 7. Mai 2026, jeweils

                                          09.00 Uhr, Saal 6

 

Der mittlerweile 23-jährigen Angeklagten wurde von der 3. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 17. Mai 2024 wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Landgericht ist damals zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte aus verschmäter Liebe in einem Schnellrestaurant in Magdeburg versucht hatte, mit einem Bleistift eine junge Frau zu erstechen. Nachdem der Angeklagte bemerkt hatte, dass der Bleistift nicht geeignet gewesen ist, um tödliche Verletzungen herbeizuführen, soll er versucht haben, das Opfer zu erwürgen. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs (6 StR 495/2) vom 28. Januar 2025 wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Insbesondere die zu Ungusten des Angeklagten geführte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft hatte erfolgt. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht nicht ausreichend ausgeführt, ob nicht statt eines versuchten Totschlags ein versuchter Heimtückemord in Betracht kommt.

 

Löffler

Pressesprecher

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