Pressemitteilung: 53/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 02.04.2026

Hunderegister: Anzahl der in Sachsen-Anhalt gemeldeten Hunde erneut gestiegen

Der Labrador in Sachsen-Anhalt unangefochten und seit 17 Jahren die Nummer 1

Der Labrador Retriever war in den letzten 17 Jahren des Sachsen-Anhalters liebster Haushund, gefolgt vom Deutschen Schäferhund und dem Jack Russell Terrier. Bestätigt werden diese Zahlen durch einen Blick in das Zentrale Hunderegister, das seit 2009 beim Landesverwaltungsamt geführt wird. In dem Register werden die Daten aus den Steuerämtern der 122 Kommunen des Landes zusammengefasst. Dort müssen Neu-Hundebesitzer ihren vierbeinigen Familienzuwachs anmelden, damit die Kommune weiß, an wen sie den Hunde-Steuerbescheid verschicken soll.


Ein solch umfängliches Hunde-Register gab es anfänglich nur in Sachsen-Anhalt. Inzwischen haben auch weitere Bundesländer nachgezogen. Das Gesetz schreibt neben einer Kennzeichnungspflicht mittels Transponder für nach dem 28.02.2009 geborene und als gefährlich eingestufte Hunde auch einen Wesenstest und gegebenenfalls einen Sachkundenachweis vor – sowie die Erfassung in einem Zentralen Hunderegister.


Die Übersicht im neuen Register zeigt, dass die Sachsen-Anhalter mit ihren Vorlieben für bestimmte Hunderassen weiterhin im bundesweiten Trend liegen. Auf den nächsten Plätzen folgen Französische Bulldogge, Chihuahua, Yorkshire Terrier, Dachshund, Border Collie, Englische Bulldogge und Golden Retriever.


Im Jahr 2025 waren insgesamt 184.012 Hunde in Sachsen-Anhalt registriert. Damit stieg die Anzahl gegenüber dem Vorjahr erneut an. Da waren insgesamt 181.927 Hunde in Sachsen-Anhalt registriert, wiederum eine Steigerung gegenüber 2023 um knapp 4.000. Exotische Rassen bleiben weiterhin vertreten – darunter Otterhund, Kishu oder Billy sowie Rassen wie Xoloitzcuintle oder Epagneul de Pont-Audemer.
Wichtige Informationen wie Bissvorfälle werden ebenfalls erfasst. Dazu folgt eine separate Pressemitteilung.

Hintergrund:

Entsprechend geltendem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport sind die Angaben der Kommunen und die statistischen Daten aus dem Hunderegister jahresbezogen zu ermitteln. Diese werden Anfang April eines jeden Jahres veröffentlicht. Das Hunderegister ist ein Bestandsregister mit dynamischem Datenbestand; Nachmeldungen der Kommunen sind jederzeit möglich.
Im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt sind nur Hunde zu speichern, wenn diese nach dem 01.03.2009 geboren sind oder als gefährlich eingestuft wurden.

Die rassebezogene Anzahl registrierter Hunde befindet sich im Anhang.

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung