Pressemitteilung: 61/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 07.04.2026

Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung des Kirchenschiffdaches der Kirche St. Katharinen in Benndorf

Auch im Jahr 2026 kann das Land Sachsen-Anhalt bedeutende Kulturdenkmale mit Landesmitteln fördern. Aktuell unterstützt das Landesverwaltungsamt die Evangelische Kirchengemeinde Benndorf mit bis zu 50.000 Euro für die denkmalgerechte Instandsetzung des Kirchenschiffdaches der Kirche St. Katharinen. Die Mittel dienen der Instandsetzung der Dachkonstruktion sowie der Erneuerung der Dacheindeckung, einschließlich weiterer notwendiger Arbeiten an Dachklempner-, Holzbau- und Blitzschutzstrukturen.

Die Kirche St. Katharinen ist ein zentrales historisches Bauwerk des Ortes Benndorf im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der schlichte Saalbau im neugotischen Stil wurde 1823 errichtet und ersetzte einen älteren Vorgängerbau an gleicher Stelle. Charakteristisch sind der dreiseitige Ostschluss, der Dachreiter mit Glockenstube, die Hufeisenempore sowie bedeutende Ausstattungsstücke wie ein spätgotisches Kruzifix und ein Taufstein von 1517.

Die Kirche ist Teil des Pfarrbereichs Helbra im Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und bildet ein identitätsstiftendes Zentrum des historischen Ortskerns. Sie ist regelmäßig Gottesdienst- und Veranstaltungsort und wird von Gemeindemitgliedern wie Gästen gleichermaßen genutzt.

Durch Witterungseinflüsse und altersbedingte Schäden wurde eine umfassende Sanierung des Kirchendaches notwendig, um den Bestand der Kirche langfristig zu sichern. Insgesamt umfasst das Projekt zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 210.000 Euro. Neben Landesmitteln tragen insbesondere Eigenmittel der Kirchengemeinde, die Kommune sowie die Stiftung KiBa zur Finanzierung bei.

„Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die historisch wertvolle Kirche St. Katharinen für kommende Generationen zu erhalten“, betont der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sowie auf Grundlage der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren. Bei der Vergabe von Fördermitteln werden insbesondere folgende Prioritäten berücksichtigt:

Da die Voraussetzungen bei der Kirche St. Katharinen erfüllt sind, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

Die Kirche ist im Rahmen des Möglichen öffentlich zugänglich, unter anderem regelmäßig zu Gottesdiensten sowie zum Tag des offenen Denkmals.

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung