Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung des Tunnelhäuschens in Stendal
Auch im Jahr 2026 können Denkmalschutzmaßnahmen mit Landesmitteln gefördert werden. Aktuell unterstützt das Land Sachsen-Anhalt die Sanierung des denkmalgeschützten Tunnelhäuschens am Bahnhof Stendal mit bis zu 25.000 Euro. Die Mittel werden für Rohbau-, Tischler-, Metallbau-, Elektro- und Malerarbeiten, bereitgestellt. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid übermittelte jetzt das Landesverwaltungsamt an den Tunnelhäuschen Stendal e.V., der sich seit 2023 für den Erhalt dieses Denkmals einsetzt.
Das Tunnelhäuschen hat eine besondere historische Bedeutung. Es wurde 1912 errichtet und war jahrzehntelang ein prägnantes Eingangsgebäude zum ehemaligen Röxer-Tunnel. Der gemeinnützige Verein Tunnelhäuschen Stendal e. V., der sich im Frühjahr 2023 gegründet hat, hat das Häuschen seit 20.09.2024 in Besitz und verfolgt das Ziel, es denkmalgerecht zu sanieren und als Licht- und Lesehäuschen mit öffentlichem Bücherschrank zu nutzen.
Das Gebäude gilt als stadtbildprägendes Kleindenkmal und war in den letzten Jahrzehnten erheblich vernachlässigt worden. Bürgerinitiativen und engagierte Gruppen hatten sich bereits seit 2022 gegen den geplanten Abriss eingesetzt und Konzepte zur Revitalisierung entwickelt.
Ziel der Sanierung ist der Erhalt der historischen Substanz und die Wiederbelebung des Ortes als kultureller Begegnungspunkt. Vorgesehen sind eine denkmalgerechte Wiederherstellung der Fachwerkstruktur, die Sanierung der Fenster und des Eingangsbereichs sowie bauliche Reparaturen an Dach und Mauerwerk. Die Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf 89.200 Euro, wobei neben der Landesförderung auch Mittel der Lotto-Toto GmbH, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und weiterer Partner zum Einsatz kommen.
„Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen des Vereins unterstützen können“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.
Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Zuordnung zu landespolitischen Schwerpunkten,
- Abwendung akuter Gefahren (z. B. Substanzverlust),
- Ermöglichung einer nachhaltigen Nutzung,
- Modellcharakter des Projekts.
Die Förderung soll möglichst mit Bundes- und EU-Mitteln sowie mit Förderungen weiterer Stiftungen kombiniert werden – was beim Tunnelhäuschen der Fall ist. Da alle Kriterien erfüllt wurden, konnten die Fördermittel bewilligt werden.
Das Tunnelhäuschen wird nach seiner Sanierung öffentlich zugänglich sein, insbesondere zum Tag des offenen Denkmals sowie im Rahmen von Führungen und kulturellen Angeboten des Vereins.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
