Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung eines historischen Landarbeiterwohnhauses in Oranienbaum Wörlitz
Auch im Jahr 2026 unterstützt das Landesverwaltungsamt den Erhalt wertvoller Kulturdenkmale im ländlichen Raum. Für die Wiederherstellung der äußeren Ansicht und die Stabilisierung des Baukörpers des historischen Landarbeiterwohnhauses in der in Oranienbaum‑Wörlitz stellt das Land Sachsen‑Anhalt eine Förderung in Höhe von bis zu 127.106 Euro bereit. Dies geht aus dem erteilten Zuwendungsbescheid hervor.
Das Gebäude ist Teil des historischen Ortsbildes von Griesen, einem Ortsteil der Stadt Oranienbaum‑Wörlitz im Landkreis Wittenberg. Der Ort wurde erstmals 1200 urkundlich erwähnt und entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte zu einem ausgeprägten Bauerndorf, dessen Bausubstanz stark durch landwirtschaftlich geprägte Profanbauten bestimmt ist.
Landarbeiterwohnhäuser wie dieses stellen ein wesentliches Zeugnis der ländlichen Sozial‑ und Wirtschaftsgeschichte dar und sind als typische Bauformen des 18. bis frühen 20. Jahrhunderts häufig von Substanzverlust bedroht.
Die Sanierungsmaßnahme umfasst insbesondere Mauerwerks‑, Naturwerkstein‑ und Rückbauarbeiten, Zimmerer‑ und Holzbauarbeiten, Dachdecker‑ und Dachklempnerleistungen, Tischlerarbeiten sowie weitere bautechnische Maßnahmen zur Stabilisierung des historischen Gebäudes. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 259.400 Euro. Neben der Landesförderung fließen Eigenmittel sowie Drittmittel von insgesamt 109.894 Euro in das Projekt.
„Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln dazu beitragen können, ein wichtiges Zeugnis der ländlichen Baukultur zu bewahren", erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Solche Gebäude erzählen die Lebens‑ und Arbeitsgeschichte ganzer Generationen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie Eigentümerinnen und Eigentümer mit großem persönlichem Einsatz dazu beitragen, diese authentischen Orte unserer Vergangenheit für die Zukunft zu sichern. Dieses Engagement verdient Anerkennung und unsere Unterstützung.“
Das Land Sachsen‑Anhalt kann gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren. Bei der Bewilligung werden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt:
- Erhalt eines kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerks,
- Abwendung akuter baulicher Gefährdungen,
- Sicherstellung einer langfristigen und nachhaltigen Nutzung,
- Modellcharakter oder besondere Bedeutung für das Erscheinungsbild einer Ortschaft.
Da alle Förderkriterien erfüllt sind, konnte die Maßnahme bewilligt werden.
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