Pressemitteilung: 57/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 07.04.2026

Landesverwaltungsamt unterstützt Schwammsanierung und Dachstuhlsicherung an historischer Seibt - Villa in Ballenstedt

Auch im Jahr 2026 fördert das Landesverwaltungsamt den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für die Sicherung des Dachstuhls und des Daches sowie die Schwammsanierung an der historischen Seibt-Villa in Ballenstedt stellt das Land Sachsen‑Anhalt eine Förderung von bis zu 49.000 Euro zur Verfügung. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wurde nun übermittelt.

Die Villa befindet sich in der zentral gelegenen Allee, einer früher als Kastanienallee bekannten historischen Straße, die auch heute noch durch ihren alten Baumbestand geprägt ist. Das Wohnhaus selbst wurde vor 1919 errichtet und ist charakteristisch für die repräsentativen bürgerlichen Villen, die die Ballenstedter Allee bis heute prägen.

Ballenstedt zählt zu den historisch bedeutenden Städten im Harz und verfügt über eine Vielzahl eingetragener Kulturdenkmale, die das Stadtbild formen und die Bedeutung solcher Erhaltungsmaßnahmen zusätzlich unterstreichen.

Die geförderte Maßnahme umfasst:

Insgesamt betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben 100.000 Euro, die sich aus Eigenmitteln, Drittmitteln und der gewährten Landesförderung zusammensetzen. 

„Wir freuen uns, dass wir mit der Förderung einen wichtigen Beitrag leisten können, um dieses historische Gebäude zu sichern und vor weiterem Substanzverlust zu schützen“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Solche Villen sind prägende Elemente des Stadtbildes und dokumentieren die Wohn‑ und Baukultur ihrer Zeit. Der Erhalt dieser Bauten stärkt die historische Identität Ballenstedts und erhält ein wertvolles Stück regionaler Architekturgeschichte.“

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes und der geltenden Denkmalpflegerichtlinie. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die kulturhistorische Bedeutung, die Dringlichkeit der Maßnahme sowie die Möglichkeit einer nachhaltigen Nutzung.

Mit den bereitgestellten Mitteln kann die dringend notwendige Sicherung des Gebäudes nun erfolgen.

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