Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg
Öffentlichkeitsfahndung nach Raubstraftat
Bereits an einem Montag im Februar, dem 02.02.2026, soll sich am späten Nachmittag in der Magdeburger Innenstadt eine räuberische Erpressung zum Nachteil eines 27-jährigen Geschädigten ereignet haben.
Durch einen Geschädigten wurde der Polizei Magdeburg am 02.02.2026 mitgeteilt, dass dieser sich gegen 17.30 Uhr auf dem Breiten Weg (Höhe Allee Center) befand, als er von einer unbekannten männlichen Person nach Geld gefragt wurde. Der Unbekannte gab dem Zeugen gegenüber an, obdachlos zu sein und Geld zu benötigen. Der Zeuge beabsichtigte dem Unbekannten einen geringen Betrag Kleingeld zu übergeben. Der Unbekannte forderte die Herausgabe von mehr Geld und drohte mit körperlicher Gewalt. Der Zeuge versuchte zu flüchten. Dem unbekannten Tatverdächtigen gelang es, den Zeugen einzuholen. Aus Angst überreichte dieser ihm einen geringen mitgeführten Geldbetrag im zweistelligen Bereich.
Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:
- männlich
- 55 Jahre alt
- 1,65 Meter groß
- grau/ weißer Bart
- europäisches Erscheinungsbild
- akzentfreies Deutsch
Die Polizei Magdeburg bittet um Ihre Mithilfe:
- Wer kennt die auf dem Phantombild abgebildete Person?
- Wer kann Hinweise zum Aufenthalt der gesuchten Person oder Kontaktpersonen geben?
- Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Geschädigte, welche am 02.02.2026 im Innenstadtbereich von Magdeburg auf Geld angesprochen wurden und sich noch nicht bei der Polizei gemeldet haben?
Das Polizeirevier Magdeburg sucht zur weiteren Aufklärung der Tat nach Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat oder zur hier abgebildeten Person geben können. Hinweise nimmt das Polizeirevier Magdeburg unter 0391/546-3295 oder per E-Revier https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegen. (if)
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
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