Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg
Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem Wohnungseinbruch
Bereits im Januar 2026 wurde der Polizei Magdeburg ein versuchter Einbruch in ein Wohnhaus in Ottersleben gemeldet. Ein bislang unbekannter Tatverdächtiger soll versucht haben, gewaltsam in die Räumlichkeiten zu gelangen. Der Versuch scheiterte.
Zwei weitere Geschädigte teilten am 12.01.2026 mit, dass eine unbekannte Täterschaft versucht habe, in ihre privaten Wohnungen vorzudringen. Alle angegriffenen Objekte befinden sich in der Halberstädter Chaussee. Ein Tatzusammenhang wird durch die Kriminalpolizei im Zuge der Ermittlungen geprüft. Die unten abgebildete Person sowie das Fahrzeug des Herstellers Volkswagen mit der ausländischen Kennzeichenfolge „SUT-301“ stehen nach aktuellen Erkenntnissen in einem Tatzusammenhang.
Die Polizei Magdeburg bittet um Ihre Mithilfe:
- Wer kennt die abgebildete Person?
- Wer kann Hinweise zum Aufenthalt der gesuchten Person oder Kontaktpersonen geben?
- Wer kann Hinweise zu dem abgebildeten Fahrzeug geben?
Das Polizeirevier Magdeburg sucht zur weiteren Aufklärung der Tat nach Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat oder zur hier abgebildeten Person geben können. Hinweise nimmt das Polizeirevier Magdeburg unter 0391/546-3295 oder per E-Revier https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegen. (if)
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“



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