Bekämpfung sexuellen Missbrauchs: Erschwerniszulage bei hoher psychischer Belastung
Bekämpfung sexuellen Missbrauchs: Erschwerniszulage bei hoher psychischer Belastung
Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und der Verbreitung entsprechender Darstellungen oder vergleichbarer pornografischer Inhalte hat für die Ermittlungsbehörden der Landespolizei Sachsen-Anhalt höchste Priorität. Wer in diesem Bereich ermittelt, ist einer besonderen, dauerhaft hohen psychischen Belastung ausgesetzt. Das Kabinett gewährt mit Beschluss in der heutigen Sitzung den betroffenen Bediensteten der Landespolizei sowie betroffenen Richterinnen und Richtern eine Erschwerniszulage in Höhe von 150 Euro monatlich.
Finanzminister Michael Richter: „Mit der Schaffung der Zulage erkennt die Landesregierung die erheblichen psychischen Belastungen an, die mit dieser immens wichtigen Aufgabe verbunden sind. Wir setzen ein Zeichen für die Arbeit, die so viel Kraft und Stärke erfordert.“
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