Polizeimeldung: 175/ 2026
Magdeburg, den 04.05.2026

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Öffentlichkeitsfahndung nach Körperverletzung in Straßenbahn

Bereits im September 2025 kam es in einer Straßenbahn zu einer Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil eines Geschädigten durch einen unbekannten Beschuldigten.

Am 30.09.2025 traf der Geschädigte gegen 17.30 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Hasselbachplatz“ am Breiten Weg auf den bislang unbekannten Beschuldigten sowie auf eine ebenfalls unbekannte Zeugin. Die Zeugin soll den Geschädigten zunächst angerempelt haben, woraufhin dieser sie ansprach. Danach entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und dem Beschuldigten, der sich in das Gespräch einmischte. Im weiteren Verlauf soll der Geschädigte unter anderem als „Nazi“ beleidigt worden sein.

Unmittelbar danach stiegen die drei Beteiligten gemeinsam in eine Straßenbahn in Fahrtrichtung Buckau. Während der Fahrt schlug der Beschuldigte den Geschädigten mehrfach mit der Faust gegen den Kopf. Anschließend verließ der Geschädigte die Straßenbahn.

 

Die Polizei Magdeburg bittet um Ihre Mithilfe:

 

Das Polizeirevier Magdeburg sucht zur weiteren Aufklärung der Tat nach Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat oder zur hier abgebildeten Person geben können. Hinweise nimmt das Polizeirevier Magdeburg unter 0391/546-3295 oder per E-Revier https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegen. (if)

 

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

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