Polizeimeldung: 125/2026
Burg, den 11.05.2026

Polizeimeldungen Polizeirevier Jerichower Land

Berichtszeitraum 10.05.-11.05.2026

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Erpressung und schwerer Raub mittels Pfefferspray" "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

Erpressung und schwerer Raub mittels Pfefferspray

Möser, Feldweg, 10.05.2026, 12:40 Uhr

Am Feldweg an der A2 bei Möser kam es zu einem Vorfall, bei dem ein 24-jähriger deutscher Mann körperlich angegriffen wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Geschädigte unter einem Vorwand zum Tatort gebracht. Dort trafen drei weitere Personen ein, die gemeinsam auf den Geschädigten einwirkten. Dabei wurde unter anderem Pfefferspray eingesetzt sowie Tritte und Schläge gegen den Geschädigten ausgeführt. Zudem wurde das Mobiltelefon des Geschädigten entwendet. Dank eines unbeteiligten, vorbeifahrenden Ersthelfers, einem 32-jährigen deutschen Mann, wurden umgehend ein Rettungswagen und die Polizei verständigt. Der Verletzte wurde anschließend zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei hat vor Ort Spuren gesichert und die Ermittlungen aufgenommen. Aufgrund der Umstände besteht der Anfangsverdacht eines schweren Raubes. Im Rahmen der ersten Befragungen ergaben sich weiterhin Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Erpressung begründen. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Burg, Clausewitzstraße, 11.05.2026, 11:10 Uhr

Am Vormittag des 11.05.2026 bemerkten die Regionalbereichsbeamten während der Streife an der Ampelkreuzung zur Straße "Am Ring" einen Pkw VW Golf, der von einer weiblichen Person geführt wurde. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse bestand der Verdacht, dass die Fahrerin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Eine Kontrolle konnte in der Clausewitzstraße durchgeführt werden. Die 35-jährige deutsche Fahrerin stieg aus und übergab den Beamten ihren Personalausweis sowie den Fahrzeugschein. Sie gab ungefragt an, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Eine Überprüfung bestätigte, dass die Frau bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis polizeilich in Erscheinung getreten ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um eine erneute Fahrt zu verhindern. Gegen die Fahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem wurde gegen den Fahrzeughalter eine gesonderte Strafanzeige wegen des Verdachts der Pflichtverletzung gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingeleitet.

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