Polizeimeldung der Polizeiinspektion Stendal
Berichtszeitraum 11.05.2026
Nachtrag zur Polizeimeldung Nr. 114 des Polizeireviers Jerichower Land
Haftbefehl erlassen
Gommern, 08.05.2026
Am 04.05.2026 wurde der vorliegende Sachverhalt durch das Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Stendal übernommen. Aufgrund der besonderen Schwere und der spezifischen Deliktsstruktur war eine kriminalistisch und kriminologisch fundierte Bearbeitung erforderlich.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden der gesundheitliche Zustand der Geschädigten sowie deren Wahrnehmungen und Schilderungen des Tathergangs umfassend erhoben und dokumentiert. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Stendal erneut zur Prüfung vorgelegt. Auf Basis dieser ergänzenden Ermittlungsergebnisse erfolgte die Umqualifizierung des Verfahrens zu einem versuchten Tötungsdelikt.
Die Staatsanwaltschaft Stendal beantragte daraufhin beim Amtsgericht Burg die Anordnung von Untersuchungshaft gegen den 43-jährigen Beschuldigten.
Der Beschuldigte konnte in Gommern widerstandslos festgenommen werden. Am 08.05.2026 wurde er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Im Anschluss erfolgte die Unterbringung des Beschuldigten in einer Justizvollzugsanstalt.
Weitere Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht erteilt werden.
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POLIZEIMELDUNGEN Nr. 114 vom 04.05.2026 Frau sucht ihren Hund und wird angeschossen Gommern OT Dannigkow, 02.05.2026
Am vergangenen Samstag wurde eine 54-jährige Deutsche in der Ortslage Dannigkow angeschossen und verletzt. Ausgangssachverhalt war, dass der Hund der Frau ausgebüxt ist und auf ein fremdes Grundstück rannte. Die Geschädigte sah dies und folgte ihrem Hund. Folglich betrat sie das fremde Grundstück, als sich plötzlich ein Schuss mit Schrotmunition löste und die 54-Jährige traf. Durch die Schusseinwirkung wurde die Frau schwer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen geht das Polizeirevier Jerichower Land davon aus, dass die Geschädigte vor Ort versehentlich eine Selbstschussanlage ausgelöst hat. Ob der 43-jährige deutsche Grundstückseigentümer diese Anlage errichtet hat und welche „Gründe“ hierfür vorgelegen haben, sind Teil der laufenden Ermittlungen der Kriminalpolizei. Unter Einbeziehung des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt, wurden das Grundstück und das Haus durchsucht. Hierbei wurde eine Vielzahl von Schusswaffen und gefährlichen Gegenständen aufgefunden und sichergestellt. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft Stendal wurde am Ereignistag entschieden, dass gemäß den vorliegenden Informationen, kein dringender Tatverdacht bezüglich eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes vorlag. Demnach wurde kein Haftbefehl beantragt. Die Frau wurde in ein Krankenhaus verbracht und befindet sich aktuell außer Lebensgefahr.
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