Justizministerin Weidinger übergibt Förderbescheid für neues Schülergericht in Bitterfeld-Wolfen
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat dem Jugendclub 83 e. V. in Bitterfeld-Wolfen einen Zuwendungsbescheid über mehr als 39.000 Euro übergeben. Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und ermöglichen dem Verein den Aufbau eines Schülergerichts im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Ich freue mich, dass wir nun auch in Bitterfeld-Wolfen ein Schülergericht aufbauen. Mit der Förderung des Jugendclub 83 e. V. gewinnen wir einen engagierten und erfahrenen Partner, der tief in der Region verwurzelt ist und über einen direkten Zugang zu Schulen und jungen Menschen verfügt. Schülergerichte sind ein wirksames Instrument der Kriminalprävention: Jugendliche übernehmen Verantwortung, lernen, Konflikte auf rechtsstaatliche Weise zu lösen und stärken damit ihr Rechtsbewusstsein. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Projekt vor Ort mit Leben füllen werden."
Jugendclub 83 e. V., Projektverantwortliche Cornelia Geißler: „Die direkte Partizipation junger Menschen und die Förderung ihres ehrenamtlichen Engagements gehören zu den zentralen Handlungsprinzipien des Jugendclub 83 e. V. Deshalb ist uns der Aufbau eines Schülergremiums für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld – in enger Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Polizei und Justiz sowie eingebettet in das etablierte Landesnetzwerk – ein besonderes Anliegen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam jungen Menschen Verantwortung zu übertragen und gesellschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken.“
Mit dem Zuwendungsbescheid wird die Finanzierung der für das Projekt erforderlichen Personalstelle gefördert. Der Jugendclub 83 e. V. wurde im Jahr 2005 gegründet und ist anerkannter Träger der Jugendhilfe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Für die Einrichtung neuer Schülergerichte in Sachsen-Anhalt stellte das Land bereits im vergangenen Jahr rund 120.000 Euro Fördergeld bereit. Mit diesen Mitteln wurden neben der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH auch der koordinierende Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V., der Kreis-, Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e. V., der Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. sowie die IB Mitte gGmbH (Internationaler Bund, IB Burgenlandkreis, Naumburg) unterstützt. Auch im Jahr 2026 stehen wieder Fördermittel bereit; die finanzielle Unterstützung des Projekts ist ebenso im Jahr 2027 vorgesehen.
Die Schülergremien – auch als „Schülergerichte" oder „Teen Courts" bezeichnet – bieten Jugendlichen die Möglichkeit, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Speziell geschulte Jugendliche sprechen an einem neutralen Ort mit gleichaltrigen Jugendlichen über deren Straftaten – etwa Diebstahl, Beleidigung, Missbrauch von Notrufen oder Körperverletzung. Gemeinsam werden Sanktionen festgelegt – beispielsweise die Teilnahme an gemeinnütziger Arbeit oder eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Geschehen. Die Arbeit der Schülergremien erfolgt stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Das erste Schülergremium in Sachsen-Anhalt wurde 2007 vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e. V. gegründet und hat seitdem bereits mehrere Hundert Fälle bearbeitet. Mit Bitterfeld-Wolfen wächst das landesweite Netzwerk der Schülergerichte weiter.
Verantwortlich:
Danilo Weiser
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