Polizeimeldung der Polizeiinspektion Stendal
Berichtszeitraum 15.05.2026
Nachtrag zur Polizeimeldung der Polizeiinspektion Stendal mit der Nummer 35/2026
-Unterbringungsbefehl erlassen-
Der 80-jährige Beschuldigte wurde am Abend des 12.05.2026, auf richterlichen Beschluss, umgehend in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht. Noch am selben Abend wurde, ebenfalls auf richterlichen Beschluss, das Haus des Beschuldigten durchsucht. Es wurden Schusswaffen im einstelligen Bereich sowie Munition aufgefunden und sichergestellt.
Durch die Staatsanwaltschaft Stendal wurde der hiesige Sachverhalt als versuchter Totschlag gem. §§ 212, 23 StGB in Verbindung mit einem Verstoß nach dem Waffengesetz gem. § 51 I WaffG einklassifiziert. Am 13.05.2026 erließ das Amtsgericht Stendal auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stendal Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten. Dieser wurde ihm am Nachmittag des 13.05.2026 durch die zuständige Richterin im Fachkrankenhaus verkündet und der Beschuldigte dem Maßregelvollzug überstellt.
Hintergründe und Motiv der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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Nr. 35 / 2026 12.05.2026 Bedrohungslage in Schönhausen Am heutigen Tage, den 12.05.2026, kam es am späten Nachmittag in Schönhausen zu einer Bedrohungslage. Den Spezialkräften und der Verhandlungsgruppe gelang es, Kontakt zu dem 80-jährigen Deutschen aufzunehmen und ihn gegen 19:00 Uhr in Gewahrsam zu nehmen. Personen wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Durch Schussabgaben kam es zu Sachbeschädigungen an dem Nachbarhaus. Eine Unterbringung der Person nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) wird aktuell geprüft.
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