Polizeimeldung: 123/2026
Stendal, den 17.05.2026

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Berichtszeitraum 17.05.2026

"Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster weiblicher Person"

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster weiblicher Person

Kehnert, 17.05.2026

Vermisst wird die 61-jährige Kerstin Strauß. Die Vermisste hinterließ einen Abschiedsbrief und verließ ihre Wohnanschrift in Kehnert vermutlich in der Nacht vom 16.05. auf den 17.05.2026 fußläufig in unbekannte Richtung. Es wird daher von einer Eigengefährdung für die vermisste Person ausgegangen.

In den Mittagsstunden des 17.05.2026 wurde die 61-Jährige der Polizei als vermisst gemeldet.

Andauernde Suchmaßnahmen unter Einsatz eines Fährtenspürhundes sowie eines Polizeihubschraubers führten bisher nicht zum Antreffen der vermissten Dame. Weitere Hinweise zum Verbleib der Vermissten wurden bisher nicht bekannt.

 

Kerstin Strauß wird wie folgt beschrieben:

 

Zur Bekleidung der vermissten Person konnten keine gesicherten Aussagen eruiert werden.

 

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe.

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich telefonisch im Polizeirevier Stendal unter der Telefonnummer

03931/685291 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

 

Bild der Vermissten Strauß

 

Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

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