Pressemitteilung: 91/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 18.05.2026

Land fördert Sanierung eines historischen Wohn- und Geschäftshauses in Köthen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für die Restaurierung der Fassade, der historischen Fenster sowie die Rekonstruktion des hofseitigen Wintergartens eines Wohn- und Geschäftshauses in der Friedrich-Ebert-Straße 17 in Köthen stellt das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von rund 42.000 Euro bereit.

Das Gebäude ist eng mit der Geschichte der Stadt verbunden: Es wurde vom jüdischen Bankier Max Mendershausen genutzt und steht damit exemplarisch für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung jüdischer Bürgerinnen und Bürger in Köthen im 19. und frühen 20. Jahrhundert.

Mit der Emanzipation im 19. Jahrhundert gelang vielen jüdischen Familien in Deutschland ein sozialer Aufstieg, häufig vom Kleinhandel hin zu erfolgreichen Kaufleuten und Bankiers. Auch in Köthen entwickelte sich eine lebendige jüdische Gemeinde, die insbesondere im 19. Jahrhundert wirtschaftlich und kulturell prägend war und zeitweise mehrere hundert Mitglieder umfasste.

Das Wohn- und Geschäftshaus in der Friedrich-Ebert-Straße spiegelt diesen historischen Kontext wider. Es steht für die städtische Bau- und Wirtschaftsentwicklung einer Zeit, in der Köthen durch Industrialisierung, Eisenbahnanbindung und wachsenden Handel einen deutlichen Aufschwung erlebte. Gleichzeitig erinnert das Gebäude auch an die Biografien jüdischer Familien, deren Leben und Wirken während der Zeit des Nationalsozialismus gewaltsam beendet wurde, heute wird unter anderem durch Stolpersteine an ihr Schicksal erinnert.

Die geförderten Maßnahmen umfassen insbesondere Putz- und Stuckarbeiten, die Instandsetzung historischer Fenster sowie die Rekonstruktion des Wintergartens und tragen dazu bei, die bauhistorische Substanz und die architektonische Qualität des Gebäudes zu sichern.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 140.400 Euro, wobei ein Großteil durch Eigenmittel finanziert wird.

„Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung eines bedeutenden innerstädtischen Denkmals“, betont der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Solche Gebäude sind nicht nur Zeugnisse der Baugeschichte, sondern auch Träger von Erinnerung. Sie machen die wirtschaftliche Blüte, aber auch die Brüche der Geschichte unserer Städte sichtbar.“

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie. Ziel ist es, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten, ihre Nutzung langfristig zu sichern und das kulturelle Erbe des Landes sichtbar zu bewahren.

Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen.

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