Pressemitteilung: 88/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 15.05.2026

Land fördert Sanierung der historischen Bleiverglasung im Ratssaal der Stadt Köthen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für die Sanierung der historischen Bleiverglasung im Ratssaal des Rathauses Köthen stellt das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von bis zu 48.300 Euro bereit. Dies geht aus dem aktuellen Zuwendungsbescheid hervor.

Die Mittel sind für die fachgerechte Restaurierung der kunsthistorisch wertvollen Fensteranlage vorgesehen. Dabei umfassen die Arbeiten unter anderem die Aufarbeitung der originalen Verglasung, die Restaurierung von insgesamt zwölf Glasmalerei-Darstellungen sowie ergänzende Holz- und Verglasungsarbeiten und Schutzmaßnahmen durch Vorsatzfenster.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra:

„Aufgrund seiner außerordentlichen architektonischen Qualität nimmt das Köthener Rathaus in der Reihe der Repräsentationsbauten der Jahrhundertwende in Sachsen-Anhalt einen besonderen Rang ein. Das Land weiß um den erheblichen Denkmalwert dieses Bauwerks. Ich freue mich, dass wir die Sanierungsmaßnamen der wertvollen Fensteranlage entscheidend unterstützen können.“

Der Ratssaal des Köthener Rathauses stellt einen zentralen Ort kommunaler Geschichte und öffentlicher Repräsentation dar. Die historischen Bleiglasfenster prägen maßgeblich die Atmosphäre des Raumes und sind ein wichtiges Zeugnis handwerklicher Kunst sowie historischer Baukultur.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf rund 98.600 Euro, wobei etwa die Hälfte der Kosten durch Eigenmittel der Stadt Köthen getragen wird.

„Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag, um ein identitätsstiftendes Bau- und Kunstdenkmal zu erhalten“, betont das Landesverwaltungsamt. „Gerade solche historischen Ausstattungsdetails wie die Bleiverglasung verleihen öffentlichen Gebäuden ihren besonderen Charakter und machen Geschichte unmittelbar erlebbar. Das Engagement der Kommune für den Erhalt dieses kulturellen Erbes verdient große Anerkennung.“

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der geltenden Denkmalpflegerichtlinie. Ziel ist es, historisch wertvolle Substanz zu sichern, Schäden zu beheben und eine langfristige Nutzung der Denkmale zu gewährleisten.

Die Maßnahme soll innerhalb des Bewilligungszeitraums bis Ende 2026 umgesetzt werden.

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