Land fördert Sanierung des Herrenhauses in Zörbitz mit 55.000 Euro
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für die Sanierung des Herrenhauses des ehemaligen Rittergutes in Zörbitz (Stadt Lützen, Burgenlandkreis) stellt das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von 55.000 Euro bereit.
Die Mittel sind für die Sanierung der Dacheindeckung, die Wiederherstellung historischer Dachgauben sowie die Instandsetzung des Dachstuhls vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Bausubstanz und zur langfristigen Erhaltung des historischen Gebäudes geleistet.
Das Herrenhaus in Zörbitz ist Teil eines historischen Rittergutes und prägt das Ortsbild des Ortsteils bis heute. Als Zeugnis der regionalen Bau- und Kulturgeschichte besitzt es einen hohen denkmalpflegerischen Wert.
Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra:
„Denkmalschutz braucht den Einsatz privater Akteure. Als Land unterstützen wir das Engagement von Eigentümern, die sich den Herausforderungen bei der Pflege wichtiger historischer Bauwerke stellen. Denn die Erhaltung von Orten wie dem Rittergut Zörbitz ist aus vielen Gründen wichtig: Sie besitzen einen hohen denkmalpflegerischen Wert und prägen das Gesicht einer Region.“
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf rund 153.800 Euro, wobei ein erheblicher Anteil durch Eigenmittel des Eigentümers getragen wird.
„Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag, um ein bedeutendes Denkmal der regionalen Geschichte zu sichern und für kommende Generationen zu bewahren“, betont das Landesverwaltungsamt. „Das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer spielt dabei eine zentrale Rolle und verdient Anerkennung.“
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der geltenden Denkmalpflegerichtlinie. Ziel ist es, historisch wertvolle Gebäude zu erhalten, akute bauliche Gefährdungen abzuwenden und eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen.
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