Pressemitteilung: 82/2026
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 13.05.2026

Landesverwaltungsamt fördert Sanierung der historischen Rühlmann-Orgel in Magdeburg-Buckau

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt unterstützt auch im Jahr 2026 den Erhalt bedeutender Kulturdenkmale im Land. Für die Sanierung der historischen Rühlmann-Orgel in der Kirche St. Gertrauden im Magdeburger Stadtteil Buckau stellt das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von 65.000 Euro bereit.

Die Maßnahme umfasst insbesondere die Rekonstruktion des Schwellwerks sowie die klangliche Rückführung zum ursprünglichen Klangideal der Orgel, um die historische Authentizität des Instruments wiederherzustellen.

Die St.-Gertrauden-Kirche gehört zu den bedeutenden historischen Sakralbauten Magdeburgs. Ihre Ursprünge reichen bis in das 11. Jahrhundert zurück, als an dieser Stelle erstmals eine Kapelle erwähnt wurde. Die heutige Kirche entstand in ihrer heutigen Form im 19. Jahrhundert und verbindet architektonische Elemente der Gotik und Romanik mit einem neugotischen Erscheinungsbild.

Das Gotteshaus ist eng mit der Stadtgeschichte Buckaus verbunden, einem traditionsreichen Handwerker- und Industriestandort. Die Schutzpatronin der Kirche, die heilige Gertrud, galt als Schutzheilige der Weber, ein Hinweis auf die historische Bedeutung des Textilgewerbes im Stadtteil.

Besondere Bedeutung kommt der Orgel der Kirche zu. Sie stammt aus der Werkstatt des Orgelbaumeisters Wilhelm Rühlmann (1842–1922), dessen Unternehmen zu den führenden Orgelbauanstalten Mitteldeutschlands zählte.
Die Familie Rühlmann schuf über mehrere Generationen hinweg mehr als 400 Orgeln und prägte den Orgelbau in Sachsen-Anhalt nachhaltig.

Rühlmann-Orgeln stehen heute exemplarisch für den romantischen Orgelbau des 19. und frühen 20. Jahrhunderts und zeichnen sich durch einen besonders differenzierten, orchestralen Klang aus. Viele dieser Instrumente sind inzwischen selten geworden und stellen bedeutende Zeugnisse der Musik- und Handwerksgeschichte dar.

Die geplante Sanierung dient daher nicht nur dem Erhalt eines einzelnen Instruments, sondern auch dem Schutz eines wichtigen Teils des musikalischen Kulturerbes Sachsen-Anhalts. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Projekt belaufen sich auf rund 151.700 Euro, die durch Landesmittel, Eigenmittel sowie Drittmittel unter anderem von Stiftungen finanziert werden.

„Mit der Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines herausragenden Klangdenkmals“, erklärt das Landesverwaltungsamt. „Historische Orgeln sind einzigartige Gesamtkunstwerke aus Technik, Handwerk und Musik – ihre Bewahrung ist von großer kultureller Bedeutung.“

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie. Ziel ist es, die historische Substanz zu sichern und die musikalische Nutzung langfristig zu gewährleisten.

Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen.

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