Pressemitteilung: 277/2026
Magdeburg, den 19.05.2026

Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor

Die Landesopferbeauftragte (LOB) Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, hat der Landesregierung ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Darin stellt sie ihre Arbeit dar, insbesondere unter den Eindrücken des Anschlagsgeschehens am 9. Oktober 2019 in Halle (Saale) und Wiedersdorf (Saalekreis), der Gewalttat am 14. Juni 2024 in Wolmirstedt (Landkreis Börde) und des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024.

Die ehrenamtliche Landesopferbeauftragte ist für Betroffene und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ansprechpartnerin. Sie vernetzt die Akteure im Hilfesystem und unterstützt dadurch die Geschädigten und deren Angehörige. Die Landesopferbeauftragte wird ferner bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Kabinettsvorlagen und Petitionen, die Fragen der Betroffenen und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen betreffen, beteiligt. Sie arbeitet eng mit dem Opferbeauftragten des Bundes zusammen.

Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftragte, Dr. Gabriele Theren: „Der Tätigkeitsbericht blickt auf eine Zeit zurück, die von erschütternden Ereignissen geprägt war. Diese Ereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine zentrale, schnell handlungsfähige Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige ist. Nicht nur die unmittelbar Verletzten, sondern auch Angehörige, Zeugen und Einsatzkräfte tragen oft schwere und langanhaltende Belastungen davon – körperlich, psychisch und finanziell. Zuletzt haben die Akteure im Hilfesystem nach dem Anschlag in Magdeburg ihre Rollen vorbildlich ausgefüllt – die enge Vernetzung hat sich bewährt. Die gesammelten Erfahrungen werten wir sorgfältig aus, um Betroffene künftig noch besser unterstützen zu können. Klar ist: Die Auswirkungen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt werden die Arbeit des Hilfesystems in Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren prägen. Mein Tätigkeitsbericht ist allen Opfern und Verletzten sowie allen anderen Betroffenen gewidmet.“

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Die Arbeit der Landesopferbeauftragten und ihrer Stabsstelle ist unverzichtbar. Die schrecklichen Ereignisse der vergangenen Jahre haben uns alle tief erschüttert und gezeigt, wie wichtig eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige ist. Gerade nach dem Anschlag in Magdeburg mit einer so noch nie dagewesenen Anzahl von Betroffenen war die Botschaft: Wir sehen Sie, wir hören Sie und wir lassen Sie nicht allein. Ich danke unserer Landesopferbeauftragten und ihrem Team aufrichtig für ihr außerordentliches Engagement unter schwierigsten Bedingungen, im Namen aller Betroffenen. Mein Dank gilt auch allen Helferinnen und Helfern im Sozialen Dienst der Justiz, in Behörden, Ämtern und Institutionen, die in den schwersten Stunden unseres Landes hervorragende Arbeit geleistet haben und fortwährend leisten. Es ist die Pflicht des Staates, Betroffenen zu helfen; das ist Ausdruck eines fürsorglichen Rechtsstaats.“

In ihrem Bericht zieht die Landesopferbeauftragte Bilanz mit Blick auf das Hilfesystem des Landes. Die Beteiligten haben ihre Aufgaben erfüllt; die enge Vernetzung und der schnelle Informationsaustausch haben sich als entscheidende Erfolgsfaktoren erwiesen. Positiv wird bewertet, dass die im Jahr 2024 neu geschaffenen Regelungen des Sozialgesetzbuches, vor allem die Einführung von Fallmanagern, einen wichtigen Fortschritt in der Betreuung Betroffener darstellen. Auch die Traumaambulanzen und die Möglichkeit schneller Hilfen haben sich nach Angaben von Dr. Gabriele Theren insbesondere nach dem Anschlag in Magdeburg bewährt. In Zukunft ist zur Erfüllung all dieser wichtigen Aufgaben zudem immer auf eine bedarfsgerechte Ausstattung zu achten.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Landesopferbeauftragten bei datenschutzrechtlichen Fragen im Umgang mit Betroffenendaten nach Großschadensereignissen sowie bei der Verfügbarkeit von Daten im Strafprozess. Auf Initiative der Länder Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat das Bundesministerium der Justiz hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet; die Auftaktveranstaltung fand am 21. April 2026 statt. Über die Reformüberlegungen der Strafprozessordnung (§ 68 StPO) soll im Rahmen der anstehenden Justizministerkonferenz berichtet werden.

Seit Januar 2020 ist im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zudem eine Zentrale Anlaufstelle als ständige Einrichtung für die Opfer und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen eingerichtet. Die Zentrale Anlaufstelle unterstützt die Landesopferbeauftragte als Geschäftsstelle in ihrer Tätigkeit fachlich und sachlich. Gemeinsames Ziel ist es, Betroffenen schnell, unbürokratisch und koordinierend zur Seite zu stehen sowie praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfen zu bündeln.

Weitergehende Informationen zur Landesopferbeauftragten Sachsen-Anhalt: https://opferhilfe.sachsen-anhalt.de/landesopferbeauftragte-zalob

Anhang:

PDF – „Tätigkeitsbericht der Landesopferbeauftragten Sachsen-Anhalt“

Der Tätigkeitsbericht ist ebenfalls abrufbar unter: https://lsaurl.de/BerichtLOB

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