Pressemitteilung: 016/2026
Magdeburg, den 20.05.2026

Neues Juristenausbildungsgesetz: Attraktivität der juristischen Ausbildung in Sachsen-Anhalt gestärkt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Neufassung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) beschlossen. Mit der Novellierung werden das Studium der Rechtswissenschaften und das Referendariat modernisiert und damit die Attraktivität der Ausbildung gesteigert.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Das bewährte System der Ausbildung zum Volljuristen bleibt unangetastet. Das erste und das zweite juristische Staatsexamen sind weiterhin die erforderlichen Abschlüsse für künftige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Mit dem neuen Gesetz werden die Attraktivität des Studiums in Sachsen-Anhalt und des sich anschließenden Referendariats gesteigert. Der neue Bachelor of Laws kann Ängste vor dem Nichtbestehen mindern und als Sicherheitsnetz dienen. Zugleich kann der Jura-Bachelor neue berufliche Möglichkeiten eröffnen. Mit der Einführung stärken wir zudem den Hochschulstandort Halle, da Studieninteressierte sich nicht mehr wegen eines fehlenden Bachelorangebots für Juristen zu anderen Universitäten umorientieren.“

Folgende wesentliche Neuerungen sind im JAG enthalten:

  1. Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Der juristische Vorbereitungsdienst kann im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen in Teilzeit abgeleistet werden.
  2. Wahlfreiheit im Referendariat: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können zwischen einer Verbeamtung auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wählen.
  3. Klarer Fokus auf Ausbildungsinhalte: Die „ethischen Grundlagen des Rechts“ sowie die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur sind verbindlich im Lehrplan verankert.
  4. Einführung Bachelor of Laws: Der integrierte Abschluss Bachelor of Laws kann beim Prüfungsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beantragt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllt und die Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurden. Damit erhalten auch Studierende, die die erste juristische Staatsprüfung nicht bestehen, einen anerkannten Abschluss.

 


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