Auswahl der im Juni 2026 vor dem Amtsgericht Halle (s.) voraussichtlich stattfindenden Strafverhandlungen
Dienstag, 02.06.2026, 09:00 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 304 Ls 462 Js 30.905/22, Strafrichter, 360 Ds 285 Js 32300/25 (69/25)
Tatvorwurf: Computerbetrug in 47 Fällen
Zum Vorwurf:
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle soll der im August 1963 in Ilmenau geborene Angeklagten im Zeitraum vom 09.01.2023 bis zum 23.12.2024 mit der Geschädigten T. eine partnerschaftliche Beziehung geführt haben. In diesem Zeitraum habe er in insgesamt 47 Fällen mit der EC-Karte der Geschädigten vom Konto der Geschädigten Bargeld abgehoben, bzw. sich Bargeld bei Einkäufen auszahlen lassen. Die EC-Karte habe er jeweils zuvor aus der Handtasche der Geschädigten entwendet, die PIN der Geschädigten hatte er schon zu Beginn der Beziehung ausgespäht.
Insgesamt soll der Angeklagte einen Geldbetrag i.H.v. 12.800 € auf diese Weise zulasten der Geschädigten erlangt haben.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
Für jede der dem Angeklagten vorgeworfenen Straftat droht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren an.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat darüber hinaus die Einziehung des Wertes des erlangten Geldbetrages beantragt.
Dienstag, 02.06.2026, 10:30 Uhr, Saal: 1043, Hauptverhandlung im Verfahren 330 Ls 674 Js 47704/24, Jugendschöffengericht (öffentliche Hauptverhandlung)
Fortsetzungstermin: Dienstag, 23.06.2026, 9:00 Uhr, Saal: 1043
Tatvorwurf: Verletzung der Fürsorge-oder Erziehungspflicht
Zum Vorwurf:
Der im Oktober 2002 in Plauen geborenen Angeklagten W. und dem im Januar 1999 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten B. wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 28.10.2024 ihrem Kind gegenüber die Fürsorge und Erziehungspflicht gröblich verletzt und es dadurch in die Gefahr gebracht zu haben, in seiner körperlichen und psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Halle von nachfolgendem Sachverhalt aus:
Die Angeklagten, welche mit ihrem Kind seit dessen Geburt in einer völlig vermüllten und verdreckten Wohnung lebten, ließen ihr gemeinsames Kind in dem oben genannten Tatzeitraum überwiegend allein in einem Zimmer in einem Gitterbett. Sie vernachlässigten die körperliche Hygiene des Kindes in starkem Maße und gaben ihm keine altersentsprechende Nahrung.
Das Kind wurde durch die von den Angeklagten zu verantwortenden Umstände in seiner körperlichen aber auch geistigen Entwicklung in ganz erheblichem Maße gehemmt. Außerdem führte das Verhalten der Angeklagten zu einer Anzahl an nicht unerheblichen Verletzungen am Körper des Kindes.
Beide Angeklagte sind bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
Das Gesetz droht für die den Angeklagten vorgeworfene Straftat Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
Donnerstag, 25.06.2026, 9:00 Uhr, Saal: 2.020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ls 482 Js 34369/25 (1/26), Schöffengericht
Tatvorwurf: Vergewaltigung.
Zum Vorwurf:
Dem im Oktober 1997 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.06.2025 eine andere Person vergewaltigt zu haben.
Der Angeklagte soll am 23.06.2025 seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes die Zeugin H. zur Durchführung von Oralverkehr aufgefordert haben.
Die Zeugin habe dem Angeklagten wiederholt erklärt, keinen Oralverkehr haben zu wollen und habe ihm deshalb Vaginalverkehr angeboten, worauf der Angeklagte jedoch nicht einging. Gegen den Willen der Zeugin soll er sodann ihrer Haare und ihren Kopf ergriffen, ihr durch einen speziellen Griff den Mund geöffnet und sodann seinen erigierten Penis ohne Verwendung eines Kondoms in die Mundhöhle eingeführt haben. Gegen den mehrfach deutlich artikulierten Willen der Geschädigten habe der Angeklagte bis zum Samenerguss den Oralverkehr ausgeführt.
Durch den Oralverkehr, insbesondere durch das brutale Einwirken auf ihr Gesicht erlitt die Geschädigte Schmerzen im Mund-und Kieferbereich.
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft und stand bei Begehung der Tat unter laufender Bewährung.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Vergewaltigung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren an.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.
Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de
