Polizeimeldung der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
2. Ergänzungsmeldung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau – Schwere Körperverletzung zum Nachteil eines Kindes (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
– vgl. hierzu Pressemitteilungen Nr. 64/2026 und Nr. 66/2026
„Staatsanwaltschaft und Polizei führen seit Sonntag, 07.06.2026, Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung gegen einen 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen zum Nachteil eines 6-jährigen deutschen Kindes. Am Sonntagvormittag wurde im Osternienburger Land ein Kindernotfall der Rettungsleitstelle gemeldet, woraufhin ein Rettungseinsatz unter Beteiligung eines Hubschraubers in eine Klinik erfolgte. Dort stellten Rechtsmediziner schwerwiegende Verletzungen im Bereich des Kopfes des Kindes fest, die nach vorläufiger ärztlicher Einschätzung nicht mit einem Unfallgeschehen in Einklang zu bringen sind. Die Klinik informierte daraufhin die Polizei. Im Rahmen der umgehend eingeleiteten intensiven kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft noch in den späten Abend- und Nachtstunden die Tatwohnung des Beschuldigten unter Hinzuziehung der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes durchsucht. Ebenfalls am Abend des 07.06.2026 erfolgte die Festnahme des 27-jährigen beschuldigten Lebensgefährten der Mutter des Kindes durch die Polizei. Die Staatsanwaltschaft stellte am 08.06.2026 nach Aktenvorlage Haftantrag gegen den Beschuldigten. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Köthen folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl. Der 27-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Das Kind schwebt aktuell in Lebensgefahr. Die Ermittlungen zu den einzelnen Geschehensabläufen dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.“
„Das Kind verstarb in den heutigen Nachmittagsstunden (09.06.2026) in einer Klinik infolge der schweren Verletzungen. Die Ermittlungen dauern an.“
2. Ergänzung:
Im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes am 09.06.2026 hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zur Klärung der Todesumstände eine Obduktion beantragt. Der Leichnam des Kindes wurde zu diesem Zweck beschlagnahmt. Das zuständige Amtsgericht Dessau-Roßlau hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Obduktion angeordnet, die zeitnah erfolgen soll. Ziel dieser Untersuchung ist es, die genaue Todesursache festzustellen und weitere Erkenntnisse zum Ablauf des Geschehens zu gewinnen.
Parallel dazu dauern die kriminalpolizeilichen Ermittlungen an, die durch das Fachkommissariat 2 der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau geführt werden. Hierzu gehören unter anderem die Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen sowie die Befragung von Personen.
Die Ermittlungen werden nunmehr wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes gegen den 27-jährigen nicht vorbestraften Beschuldigten geführt. Sie befinden sich noch in einem frühen Stadium.
Für eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts ist es erforderlich, zunächst alle maßgeblichen Fakten sorgfältig zu ermitteln und zu bewerten. Sämtliche Informationen werden dabei mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten behandelt, um den Fortgang der Untersuchungen nicht zu gefährden.
Es wird nachberichtet.
Alexandra Jirschik Doreen Wendland
Pressesprecherin Pressesprecherin
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
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