Landkreise und kreisfreie Städte erhalten eine Million Euro zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Magdeburg. Das Gesundheitsministerium setzt seine Unterstützung der Kommunen beim Kampf gegen den Eichenprozessionsspinner fort.
Dafür erhalten acht Landkreise und kreisfreie Städte in diesem Jahr insgesamt eine Million Euro aus dem Landeshaushalt: die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau (38.131 Euro), Magdeburg (19.586 Euro) und Halle (15.558 Euro) sowie der Altmarkreis Salzwedel (573.730 Euro), der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (39.423 Euro), der Landkreis Börde (109.400 Euro), der Landkreis Stendal (106.337 Euro) sowie der Landkreis Wittenberg (97.803 Euro). Mit dem Geld werden Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Eichenprozessionsspinner ermöglicht. Bezuschusst werden zum Beispiel der Einsatz von Bioziden (Besprühen der Bäume vom Boden oder der Luft aus), der Einsatz von Fadenwürmern (Nematoden) sowie das Absaugen der Nester durch Fachfirmen.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der Eichenprozessionsspinner ist nicht nur ein Forstschädling, sondern gefährdet bei intensivem Befall im öffentlichen Grün und in Gärten auch die Gesundheit von Menschen. Stark betroffene Kommunen können sich eine Bekämpfung nicht im notwendigen Umfang leisten. Hier gibt das Land eine Million Euro. Wir unterstützen unbürokratisch die Bekämpfung auf Flächen, von denen Gefahren ausgehen, und haben dabei den Gesundheitsschutz der Menschen im Blick.“
Die von älteren Raupen und Raupennestern in die Umwelt abgegebenen Brennhaare wirken haut- und schleimhautreizend sowie allergieauslösend.
Vorbeugende Maßnahmen:
- Meiden Sie befallene Bereiche, beachten Sie entsprechende Warnschilder und Absperrungen. Überlassen Sie Fachfirmen die Entfernung von Gespinstnestern.
- Vermeiden Sie einen Eintrag von Brennhaaren z. B. durch kontaminierte Kleidung und Schuhe, Haustiere oder Brennholz in Ihre Wohnräume.
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren durch die Brennhaare und Gespinste hin. Die Gespinst-Nester können mehrere Jahre in der Natur verbleiben und können daher ganzjährig eine Gefahr darstellen.
Maßnahmen nach Kontakt:
- Nach stattgefundenem Kontakt mit den Brennhaaren legen Sie so bald wie möglich die kontaminierte Kleidung ab. Diese sollte bei möglichst 60°C gewaschen werden. Sie sollten duschen oder baden sowie die Haare waschen.
- Bei auftretenden allergischen Reaktionen mit Atemnot den Rettungsdienst (112) rufen.
- Holen Sie bei Haut- bzw. Schleimhautirritationen oder Augenreizungen ärztliche Rat ein.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt ist seit rund 18 Jahren ein vermehrtes Auftreten des Eichenprozessionsspinners zu beobachten. Die Ausbreitung erreichte etwa 2018 überregional ein derartiges Ausmaß, dass die Kommunen ihren eigenverantwortlichen Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr vollumfänglich nachkommen konnten. Zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren im Siedlungsgebiet unterstützt die Landesregierung die Kommunen des Landes seit 2019 mit einem Zuwendungsprogramm finanziell bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
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