Robra unterstützt Forderung nach Fortsetzung des „Polizeiruf 110“ aus Magdeburg
Staatsminister Rainer Robra unterstützt den Appell von Schauspielerin Claudia Michelsen sowie der Oberbürgermeister von Magdeburg und Dresden, den „Polizeiruf 110“ aus Magdeburg und den „Tatort“ aus Dresden fortzuführen.
Anlass des Appells ist die Entscheidung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), die beiden erfolgreichen Krimiformate vorerst auszusetzen. Bereits in der Vergangenheit wurden Reihen aus Halle und Weimar eingestellt. Der „Polizeiruf 110“ aus Magdeburg und der Dresdner „Tatort“ werden bislang im Ersten sonntagabends zur Hauptsendezeit sowie prominent in der ARD-Mediathek ausgestrahlt. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, mitteldeutsche Lebenswirklichkeit einem bundesweiten Publikum sichtbar zu machen.
Dazu erklärt Robra: „Auch die Menschen in Mitteldeutschland finanzieren das Erste mit ihren Rundfunkbeiträgen. Ihre Lebenswirklichkeit ist dort bislang nur begrenzt sichtbar. Der MDR sollte deshalb weiterhin dazu beitragen, dass mitteldeutsche Geschichten und Perspektiven im Gemeinschaftsprogramm präsent bleiben. Nur wenn die Menschen sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederfinden, wird dessen Akzeptanz langfristig gestärkt. Die Fortsetzung des ‚Polizeiruf 110‘ aus Magdeburg und des Dresdner ‚Tatorts‘ wäre hierfür ein wichtiges Signal.“
Seit 2013 verkörpert die gebürtige Dresdnerin Claudia Michelsen im „Polizeiruf 110“ die Magdeburger Kommissarin Doreen Brasch. Die Reihe hat sich in dieser Zeit zu einem wichtigen Aushängeschild des MDR entwickelt.
Der MDR hat den Auftrag, in seinen eigenen Angeboten sowie in seinen Beiträgen für das Erste insbesondere über das Geschehen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu berichten und dabei eine mitteldeutsche Perspektive in das Gemeinschaftsprogramm der ARD einzubringen. Dazu gehört auch, Geschichten aus der Region in angemessenem Umfang zu erzählen und sichtbar zu machen.
Für die Erfüllung dieses Auftrags stehen dem MDR jährlich mehr als 700 Millionen Euro aus Rundfunkbeiträgen zur Verfügung. Über die konkrete Programmgestaltung entscheidet der Sender im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit eigenständig. Dabei sollte er jedoch auch die Interessen seiner Beitragszahlerinnen und Beitragszahler berücksichtigen und entsprechende Prioritäten setzen.
Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über X, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
