Polizeimeldung: 170/2026
Burg, den 29.06.2026

Polizeimeldungen Polizeirevier Jerichower Land

Berichtszeitraum 28.06.-29.06.2026

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Verkehrsunfall mit schwerverletztem Motorradfahrer" "Pocketbikes ohne Versicherungsschutz sichergestellt" "Brand im Mausoleum des Stadtparks" "Geschwindigkeitskontrolle an der Schleuse Niegripp" "Geschwindigkeitskontrolle in Parchau"

Verkehrsunfall mit schwerverletztem Motorradfahrer

Möckern OT Zeddenick, B246, 26.06.2026, 12:28 Uhr

Am 26.06.2026 kam es gegen 12:28 Uhr auf der B246 im Bereich Möckern, Ortsteil Zeddenick, zu einem Verkehrsunfall mit einem schwer verletzten Motorradfahrer. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 39-jähriger syrischer Fahrzeugführer mit seinem Lastkraftwagen die B246. Hinter ihm fuhr ein 65-jähriger deutscher Motorradfahrer. Als der Motorradfahrer zum Überholen ausscherte, setzte auch der Lkw-Fahrer zum Überholen eines vorausfahrenden Fahrzeugs an. Um eine Kollision zu vermeiden, wich der Motorradfahrer nach links aus. Dabei kollidierte er mit einem Leitpfosten, geriet anschließend in den linken Straßengraben und wurde von seinem Motorrad geschleudert. Zu einem Zusammenstoß zwischen dem Pkw und dem Motorrad kam es nicht. Der 65-jährige Motorradfahrer erlitt schwere Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Am Motorrad entstand erheblicher Sachschaden.

(Foto: Polizei)

 

Pocketbikes ohne Versicherungsschutz sichergestellt

Burg, Lilienweg, 27.06.2026, 19:37 Uhr

Im Lilienweg in Burg stellten Polizeibeamte zwei 11-jährige Kinder fest, die mit Pocketbikes im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Da die Fahrzeuge augenscheinlich schneller als 6 km/h fuhren und über kein Versicherungskennzeichen verfügten, wurden sie einer Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass beide Pocketbikes laut Hersteller eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Damit unterliegen sie den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes. Ein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz bestand nicht. Die Erziehungsberechtigten wurden zum Kontrollort hinzugezogen und über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informiert. Die Pocketbikes wurden zur weiteren Prüfung sichergestellt.

Da für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sowohl eine gültige Fahrerlaubnis als auch ein bestehender Haftpflichtversicherungsschutz erforderlich sind, wurden entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Fahrzeugführer sowie gegen die verantwortlichen Erziehungsberechtigten eingeleitet.

 

Hinweis der Polizei:

Pocketbikes erfreuen sich insbesondere bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Vielen Eltern ist jedoch nicht bewusst, dass diese Fahrzeuge – abhängig von ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit – rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden können. Sobald ein Pocketbike schneller als 6 km/h fährt, darf es nicht ohne Weiteres im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Je nach Bauart sind unter anderem eine Betriebserlaubnis, ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz sowie gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis erforderlich. Ohne diese Voraussetzungen dürfen Pocketbikes ausschließlich auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Gelände betrieben werden. Wer ein nicht versichertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nutzt oder dies zulässt, macht sich strafbar.

Die Polizei empfiehlt daher, sich bereits vor dem Kauf eines Pocketbikes über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und insbesondere bei Angeboten im Internet genau auf die technischen Daten und die zulässige Verwendung zu achten.

 

 

 

Brand im Mausoleum des Stadtparks

Genthin, Parkstraße, 29.06.2026, 13:03 Uhr

Am 28.06.2026 wurde die Polizei durch die Rettungsleitstelle über eine starke Rauchentwicklung im Mausoleum des Stadtparks in Genthin informiert. Vor Ort bestätigte sich der Sachverhalt. Die Freiwillige Feuerwehr hatte einen Brand im Inneren des Gebäudes bereits gelöscht. Durch das Feuer entstanden leichte Sachschäden am Mausoleum. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist die Brandursache unklar. Die Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei fortgeführt.

 

Geschwindigkeitskontrolle an der Schleuse Niegripp

Burg OT Niegripp, Neue Schleuse, 28.06.2026, 21:15 bis 22:15 Uhr

Am 28.06.2026 führten Polizeibeamte in der Zeit von 21:15 Uhr bis 22:15 Uhr auf der Straße an der Schleuse Niegripp in Fahrtrichtung Burg eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Während der Kontrollzeit wurden insgesamt 17 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden zwei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, die jeweils im Bereich eines Verwarnungsgeldes lagen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 70 km/h.

 

Geschwindigkeitskontrolle in Parchau

Burg OT Parchau, Chausseestraße, 28.06.2026, 21:45 bis 23:15 Uhr

Am 28.06.2026 führten Polizeibeamte in der Chausseestraße in Parchau eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Im Kontrollzeitraum wurden insgesamt sieben Fahrzeuge gemessen. Fünf Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Vier Verstöße lagen im Bußgeldbereich, ein weiterer im Verwarngeldbereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 54 km/h.

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: bpa.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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