Pressemitteilung: 024/2026
Magdeburg, den 29.06.2026

Weiterer Digitalisierungsschritt in der Justiz Sachsen-Anhalt: Elektronische Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt

In der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt ist die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt worden. Zur Fachgerichtsbarkeit gehören das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) sowie die vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und in der Hansestadt Stendal. Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden vorrangig Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Eingesetzt wird eine Fachanwendung des EUREKA-Fach-Verbundes, dem neben Sachsen-Anhalt alle Bundesländer außer Baden-Württemberg und Thüringen angehören. Mit der E-Akten-Einführung im Land wird zugleich die E-Akten-Software e²A etabliert, welche ebenfalls in einem gemeinsamen Entwicklungs- und Pflegeverbund aus den Ländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt entwickelt wurde.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Im Zuge der Digitalisierung der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt kommen wir weiter voran. Die Einführung der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes ist ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zu einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Justiz. Mein Dank gilt allen Bediensteten, die die Einführung tatkräftig begleitet und unterstützt haben. Ebenso ist der Einsatz der IT-Fachleute zu würdigen, die mit Hochdruck an der Modernisierung arbeiten. Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt, Reinhard Engshuber, möchte ich persönlich danken, schließlich hat er die Einführung der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit verlässlich und fokussiert begleitet.“

Reinhard Engshuber, Präsident des Landesarbeitsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt: „Mit dem kürzlich erfolgten Start der führenden elektronischen Akte am Arbeitsgericht Dessau-Roßlau ist nun an allen vier Arbeitsgerichten des Landes und dem Landesarbeitsgericht das Arbeiten mit der elektronischen Akte Standard. Die Einführung der elektronischen Akte stellt einen tiefgreifenden Wandel in der Arbeitsgerichtsbarkeit dar. Sowohl für die Bediensteten im nichtrichterlichen Dienst als auch im richterlichen Dienst bedeutet sie einen erheblichen Umbruch der täglichen Arbeitsweise. Dies verlangt ein großes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Es bestehen noch vielfältige Herausforderungen, die die Arbeitsgerichtsbarkeit in dieser Startphase begleiten und bestimmte Abläufe zunächst verlangsamen werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich insbesondere bei den Verfahrensbeteiligten um Verständnis und Geduld bitten, wenn gerichtliche Schreiben, Urteile oder Eingangsbestätigungen derzeit vielleicht etwas später ankommen als üblich. Der in sehr kurzer Zeit gut gelungene Wechsel von der Papier- zur elektronischen Akte an allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit war nur mit dem sehr engagierten Einsatz von Mitarbeitern der Arbeitsgerichtsbarkeit gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz möglich. Ich bin überzeugt, dass die elektronische Akte langfristig einen großen Gewinn für die Justiz darstellt.“

Nachdem nun die Verwaltungs- und die Arbeitsgerichtsbarkeit vollständig mit der elektronischen justiziellen Akte arbeitet, laufen die Einführungsprozesse in den weiteren Bereichen der Justiz des Landes auf Hochtouren.

 


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