Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld
Berichtszeitraum vom 04. bis 05.07.2026
Verkehrslage
Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Pflichtversicherung
Am 04.07.2026 gegen 13:00 Uhr führten Beamte in Gossa eine Verkehrskontrolle bei einem 61-jährigen Fahrer eines VW durch. Bei der Kontrolle wurde bekannt, dass der Beschuldigte seinen PKW ohne gültige Pflichtversicherung führte. Durch die Beamten wurde das amtliche Kennzeichen entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Pflichtversicherung
Am 04.07.2026 gegen 16:45 Uhr wurden Beamte in Zerbst, Bahnhofstraße auf einen E-Roller aufmerksam, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde der 37-jährige Fahrzeugführer befragt. Er gab an, den E-Roller erst vor wenigen Tagen erworben zu haben und in der kommenden Woche eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Verkehrsunfall alleinbeteiligt mit leicht verletzter Person
Am 04.07.2026 gegen 18:15 Uhr kam es in Zerbst, Dobritzer Straße zu einem Verkehrsunfall mit einem Leichtkraftrad. Hierbei rutschte eine 17-jährige Fahrerin in einer Kurve aus und stürzte mit dem Leichtkraftrad. Hierbei entstand Sachschaden am Fahrzeug und die 17-jährige musste mit leichten Schürfwunden behandelt werden.
Verkehrsunfall beim Einparken
Am 04.07.2026 gegen 23:28 Uhr kam es in Köthen, Wilhelmsstraße zu einem Verkehrsunfall beim Einparken. Hierbei hatte eine 33-jähriger Fahrerin eines VW die Absicht in eine Parktasche zu fahren. Hierbei streifte sie den stehenden PKW Peugeot einer 30-jährigen. An beiden Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.
Kontrolle eine PKWs auf Grund Ausfallerscheinungen
Am 05.07.2026 gegen 10:05 Uhr wurden die Beamten durch einen Zeugen in Zerbst auf einen PKW Ford aufmerksam gemacht, welcher augenscheinlich Probleme beim Führen seines Kraftfahrzeugs hat. Bei einer anschließenden Kontrolle des PKW Ford konnte eine 85-jähriger Fahrer festgestellt werden. Auf seine Fahrweise angesprochen, konnte der Fahrzeugführer keine Angaben machen. Er wirkte desorientiert und verwirrt. Auf Grund der Gesamtumstände entschieden sich die Beamten dazu, dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zu untersagen. Der informierte Sohn des 85-jährigen wurde hinzugerufen und übernahm sowohl das Fahrzeug als auch seinen Vater. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Kriminalitätslage
Diebstahl aus Stromversorgungseinheit
Am 04.07.2026 gegen 14:45 Uhr wurde durch den Zeugen wahrgenommen, wie eine unbekannte männliche Person sich mit einem Hebelwerkzeug an einer Stromversorgungseinheit mit Münzeinwurf auf dem Gelände der Goitzschesee Parkplatz Agora in Muldestausee machte. Hierbei konnte der Zeuge beobachten, wie der unbekannte Täter das Geldfach aufhebelte und eine unbekannte Anzahl an Münzgeld entnahm. Der Täter konnte in unbekannter Richtung entkommen. Am Automaten konnten noch Hebelspuren wahrgenommen und gesichert werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Körperverletzung und Sachbeschädigung während einer Veranstaltung
Am 05.07.2026, gegen 01:35 Uhr musste ein 17-jähriger auf Grund eines medizinischen Problems während einer Veranstaltung in Zörbig durch eingesetzte Rettungskräfte behandelt werden. Hierbei zeigte sich der 17-jährige auffällig und ging die Rettungskräfte an. Durch die Polizeibeamten konnte der Beschuldigte beruhigt werden. Nach der Behandlung verließ der 17-jährige den Ort und schlug nochmals mit der Faust gegen den Rettungswagen. Hierbei entstand eine leichte Dell. Gegen den Beschuldigten wurde ein Platzverweis ausgesprochen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Sachbeschädigung an einer Wohnungstür
Am 05.07.2026 gegen 10:45 Uhr kehrte der Geschädigte nach einem Spaziergang zu seiner Wohnung in Aken, Dessauer Landstraße 15b zurück. Hierbei bemerkte er, dass unbekannte Täter Fremdkörper in sein Türschloss steckten. Auf Grund dessen konnte der Geschädigte seine Wohnung nicht eigenständig öffnen und musste einen Schlüsseldienst informieren. Die genaue Schadenshöhe steht noch aus.
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