Pressemitteilung: 388/2026
Magdeburg, den 07.07.2026

Abschlussbericht der IMAG Förderpolitik: Sachsen-Anhalt setzt auf einfache, standardisierte und digitale Förderverfahren

Das Kabinett hat heute den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Förderpolitik zur Kenntnis genommen. Finanzminister Michael Richter und Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra stellten die Ergebnisse des mehrjährigen Prozesses vor, mit dem die Landesregierung die Förderpolitik in Sachsen-Anhalt modernisieren möchte. Ziel ist es, Förderverfahren einfacher, einheitlicher und digital zu gestalten und damit den Verwaltungsaufwand für Antragsteller und Verwaltung deutlich zu reduzieren.

Finanzminister Michael Richter: „Förderpolitik wird häufig mit komplizierten Regelungen in Verbindung gebracht. Vorschriften erschweren es Interessenten, Fördermittel zu beantragen. Das wollen wir ändern. Für die Landesregierung war es jedoch mit einer reinen Vereinfachung des Regelwerks nicht getan. Antragsverfahren wurden auf Einheitlichkeit und Möglichkeiten zur Digitalisierung überprüft, was Antragsteller und Verwaltung gleichermaßen entlastet.“

Minister Rainer Robra ergänzt: „Die Förderverfahren werden einfacher, es gibt weniger Verwaltungsaufwand und Mittel werden effizienter eingesetzt. Damit hat die Landesregierung einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag vorangebracht. Die Ergebnisse der IMAG entsprechen zugleich dem Anliegen der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Die Modernisierung der Förderpolitik ist eine Daueraufgabe. Dabei geht es immer auch darum zu prüfen, wo Vorgaben nicht zwingend erforderlich sind.“

Die Empfehlungen der IMAG wurden bereits bei der Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur des Landes erfolgreich angewendet. Für die daraus finanzierten Fördermaßnahmen wurde ein standardisiertes Förderverfahren entwickelt. Es beschränkt sich auf die bundesrechtlich notwendigen Vorgaben, verzichtet auf Einzelregelungen für bestimmte Förderbereiche und setzt auf digitale Prozesse. Dadurch konnte Sachsen-Anhalt bereits zu Beginn dieses Jahres mit der Förderung aus Sondervermögen starten – früher als viele andere Länder. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellte innerhalb weniger Wochen ein vollständig digitales Förderverfahren bereit. Neben einer schnelleren Bewilligung profitieren Antragsteller und Verwaltung von deutlich geringeren Verwaltungskosten.

Auch im Zuwendungsrecht wurden zahlreiche Vereinfachungen umgesetzt. Künftig soll verstärkt mit Pauschalen gearbeitet werden, wodurch aufwändige Nachweise tatsächlicher Kosten und umfangreiche Belegprüfungen entfallen. Besonders die Personalausgabenpauschale vereinfacht Förderung, Abrechnung und Prüfung des Personaleinsatzes erheblich. Zudem kann künftig bereits mit Antragstellung mit einem Vorhaben begonnen werden. Darüber hinaus wurden vergaberechtliche Vorgaben, baufachliche Anforderungen und Dokumentationspflichten reduziert.

Bundesweit nimmt Sachsen-Anhalt mit einem weiteren Projekt eine Vorreiterrolle ein: Gemeinsam mit der Investitionsbank (IB) entwickelt das Finanzministerium einen digitalen Richtlinien-Generator. Die Software soll Förderrichtlinien künftig automatisiert erstellen. Dieser soll die Entwicklung neuer Förderprogramme beschleunigen, Fehlerquellen reduzieren und die Voraussetzung für eine einheitliche Verwaltung der Förderverfahren schaffen.

Mit der kürzlich vom Landtag beschlossenen Änderung der Landeshaushaltsordnung erhält das Finanzministerium zudem neue Möglichkeiten, Fördergrundsätze künftig durch Rechtsverordnung festzulegen. Dadurch sollen Standardisierung und Vereinfachung weiter ausgebaut werden. Erstmals soll das Instrument bei der Vorbereitung der EU-Förderperiode ab 2028 eingesetzt werden.

Über die Vereinfachung von Verfahren hinaus hat sich die IMAG auch mit der Wirksamkeit staatlicher Förderprogramme beschäftigt. Entwickelt wurde ein parameterbasiertes Instrument zur Erfolgskontrolle, mit dem die Wirkung von Fördermaßnahmen künftig systematisch bewertet werden kann.

Darüber hinaus empfiehlt die IMAG, künftig stärker unterschiedliche Förderinstrumente zu prüfen. Neben klassischen Zuschüssen könnten beispielsweise rückzahlbare Darlehen oder leistungsbezogene Fördermodelle stärker berücksichtigt werden, um Förderziele möglichst effizient zu erreichen.

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