Pressemitteilung: 027/2026
Magdeburg, den 10.07.2026

Sachsen-Anhalt setzt sich für eine moderne Verwaltungsgerichtsbarkeit ein

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, begrüßt die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsordnung. Der Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze steht am heutigen Freitag auf der Tagesordnung der 1067. Sitzung des Bundesrates.

Weidinger betont, dass ein starker Rechtsstaat auf verlässliche und zügige Verfahren angewiesen sei. Sachsen-Anhalt wird sich daher an den weiteren Beratungen beteiligen und eigene Vorschläge, etwa zur Ausgestaltung von Rechtsmitteln und zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflichten, einbringen.

Unser Rechtsstaat ist das Fundament von Demokratie und Freiheit. Er muss verlässlich, fair und zügig für die Bürgerinnen und Bürger da sein. Deshalb ist es richtig, Verfahren dort zu modernisieren und zu beschleunigen, wo dies rechtlich möglich und praktisch sinnvoll ist. Sachsen-Anhalt wird sich deshalb weiterhin konstruktiv in die Beratungen einbringen“, sagte Ministerin Weidinger.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, alle drei öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen zu modernisieren und damit den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger effizienter zu gestalten, ihr Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken sowie die Verfahren zu beschleunigen und die Gerichte durch effizientere Abläufe zu entlasten. Der Bund sieht dafür unter anderem einen weitergehenden Einsatz von Einzelrichterinnen und Einzelrichtern, strengere Regeln beim Umgang mit verspätetem Vorbringen sowie eine wirksamere Handhabe gegen rechtsmissbräuchliche, sogenannte querulatorische Klagen vor. Damit sollen personelle Ressourcen an den Gerichten flexibler und konzentrierter eingesetzt und Verfahren beschleunigt werden, ohne die gerichtliche Kontrolle zu stark einzuschränken.

Die Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung soll parallel auf das Sozialgerichtsgesetz und die Finanzgerichtsordnung erstreckt werden, wo dies sinnvoll ist. Die Änderungen wirken sich zudem auf weitere Rechtsbereiche aus: So sind beispielsweise Anpassungen der Zivilprozessordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes erforderlich.

 


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