Polizeimeldungen
Berichtszeitraum vom 13.07.2026 bis 14.07.2026
"Geschwindigkeitskontrolle" "Heckenbrand" "Trunkenheit im Verkehr" "E-Scooter ohne Versicherung"
Geschwindigkeitskontrolle
Möckern OT Magdeburgerforth, L52, 13.07.2026
Am gestrigen Tag führten die RBB aus Möckern in der Ortslage Magdebur
gerforth eine Geschwindigkeits- und allgemeine Verkehrskontrolle durch. Im
Zeitraum von 10:15 Uhr bis 11:30 Uhr wurden keine Verstöße gegen die vor
Ort erlaubte Höchstgeschwindigkeit (Lkw 30 km/h, restlicher Verkehr 50
km/h) festgestellt. Zwei Fahrzeugführer hatten sich lediglich wegen nicht
mitgeführter Zulassungsbescheinigung/Führerschein zu verantworten.
Auch wenn die Beamten keine Geschwindigkeitsverstöße registrierten, kam
noch während der Kontrolle ein Anwohner zu den Beamten um seinen Dank
für die „hörbare Verkehrsberuhigung“ auszudrücken. Er hatte sich zuvor auf
seinem Grundstück über die erwähnte positiv veränderte Geräuschkulisse
gewundert.
Heckenbrand
Genthin, Volkspark, 13.07.2026, 11:36 Uhr
Über die Rettungsleitstelle wurde der Brand von Böschung und Wiese im
Volkspark gemeldet. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass etwa 14 Meter
Brombeerhecke gebrannt hatten, die Feuerwehr die Löscharbeiten jedoch
schon beendet hatte. Die Freiwillige Feuerwehr Genthin war mit 5 Fahrzeu
gen und 18 Kameraden im Einsatz. Es besteht der Verdacht der Brandstif
tung.
Trunkenheit im Verkehr
Loburg, Münchentor, 13.07.2026, 17:16 Uhr
Aufmerksame Zeugen stellten auf dem Parkplatz der örtlichen Netto-Filiale
eine gegenwärtige Trunkenheitsfahrt fest. Ein 38jähriger deutscher Fahr
zeugführer befuhr mit seinem Pkw den Netto-Parkplatz und begab sich an
schließend schwankend in die Filiale. Bei Eintreffen der Polizei war dieser
jedoch schon wieder abgefahren. Die Beamten konnten den Fahrer samt
Fahrzeug in der Nähe seiner Wohnanschrift antreffen. Nach erfolgter Beleh
rung wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, welcher um 18:03
Uhr einen Wert von 2,31 Promille ergab. Infolgedessen wurde eine Blutpro
benentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Es besteht
der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr.
E-Scooter ohne Versicherung
Elbe-Parey OT Güsen, L54, 13.07.2026, 19:18 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen E-Scooter fest,
an welchem nicht das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen ange
bracht war. Bei der folgenden Kontrolle stellten die Polizeibeamten weiterhin
fest, dass das Fahrzeug keinerlei Kennzeichnungen aufwies, was auf eine
fehlende Betriebserlaubnis hindeutet. Auch die bauartbedingte Höchstge
schwindigkeit von 25 km/h wurde durch dieses Fahrzeug nicht eingehalten,
so dass neben dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Ver
dacht eines Fahrerlaubnisverstoßes im Raum steht. Das Fahrzeug wurde
sichergestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder E-Scooter, der erworben wer
den kann, auch für den deutschen Straßenverkehr zulässig ist.
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