Polizeimeldung: 211/2026
Landkreis Börde, den 18.07.2026

Polizeimeldungen Polizeirevier Börde

Verkehrs- und Kriminalitätslage

Sachbeschädigung durch Graffiti am Aldi-Markt in Barleben – Polizei sucht Zeugen
Fahren unter Alkoholeinfluss – Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung

Sachbeschädigung durch Graffiti am Aldi-Markt in Barleben – Polizei sucht Zeugen

39179 Barleben, Breiteweg/ 18.07.2026

In Barleben ist es erneut zu einer Sachbeschädigung durch Graffiti am Aldi-Markt gekommen. Bislang unbekannte Täter besprühten die Außenfassade des Marktes mit mehreren Schriftzügen und Farbaufträgen. Hierdurch entstand Sachschaden. Bereits am Montag war derselbe Markt Ziel einer gleichgelagerten Sachbeschädigung geworden. Ob zwischen den beiden Taten ein Zusammenhang besteht, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Polizei bittet Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Aldi-Marktes beobachtet haben oder sonstige Hinweise zu den Taten geben können, sich beim Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904/478-0 oder über das E-Revier der Polizei Sachsen-Anhalt zu melden.

Verkehrslage

Fahren unter Alkoholeinfluss – Fahrzeug ohne Zulassung und Versicherung

Hillersleben K1162 /17.07.2026, 23:44 Uhr

Am 17.07.2026 kontrollierten Polizeibeamte in Hillersleben einen Pkw, dessen Fahrer zuvor durch eine auffällige Fahrweise aufgefallen war.Der Fahrzeugführer befuhr mit seinem Pkw die Breite Straße aus Richtung Meseberg kommend in Richtung Wedringen. Im Kreuzungsbereich Freiheit/Breite Straße begegnete er einem Funkstreifenwagen. Die Polizeibeamten wendeten ihr Fahrzeug und folgten dem Pkw. Bis zur Kontrolle fiel der Fahrer durch eine sehr langsame Fahrweise sowie mehrere Schlenker in Richtung Fahrbahnmitte auf.

Bei der anschließenden Kontrolle wurde beim Fahrer eine Atemalkoholkonzentration von 2,94 Promille festgestellt. Eine Blutprobenentnahme wurde in einem Krankenhaus durchgeführt. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem war das genutzte Fahrzeug weder zugelassen noch haftpflichtversichert. Gegen den Fahrzeugführer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

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