Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal
Berichtszeitraum 22.07. - 23.07.2026
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Schockanrufe" "Unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis" "Unter Alkoholeinfluss unterwegs"
Schockanrufe
Landkreis Stendal, 22.07.2026
Am Mittwoch den 22. Juli 2026 kam es erneut vermehrt zu Betrugsversuchen in Form von Schockanrufen im Bereich des Landkreises Stendal. In allen insgesamt sechs Fällen wurden die Geschädigten telefonisch kontaktiert und über ein Kind, welches angeblich einen schweren Verkehrsunfall hatte, informiert. Daraufhin forderte die bislang unbekannte Täterschaft die Zahlung einer Kaution mit anschließender persönlicher Geldübergabe. In zwei Fällen ist dabei ein Sachschaden eingetreten. In einem dieser Fälle bekam eine 87-Jährige aus Stendal einen solchen Anruf und übergab in weiterer Folge einen Geldbetrag im unteren fünfstelligen Bereich an die bislang unbekannte Täterschaft. Im weiteren Fall wurde eine 72-Jährige aus Stendal ebenfalls telefonisch durch die unbekannte Täterschaft kontaktiert. Hierbei wurde eine Kaution von 70.000 Euro gefordert. Anschließend übergab die Geschädigte der Täterschaft Schmuck und Gold im Wert eines oberen vierstelligen Betrages. In beiden Fällen wurde das Bargeld oder die Wertsachen durch die unbekannte Täterschaft persönlich an der Wohnanschrift der jeweiligen Geschädigten abgeholt.
Daher warnt das Polizeirevier Stendal erneut:
- Wenn Sie von einer Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
- Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach.
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
- Geben Sie keine personenbezogenen Daten oder Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen.
- Wenn auf dem Display Ihres Telefons die 110 bei einem eingehenden Anruf angezeigt wird, handelt es sich mit absoluter Sicherheit um einen Betrugsversuch. Hierbei handelt es sich um sogenannten „Call-ID-Spoofing“. Die Polizei ruft niemals mit „110“ an!
Unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis
B189 auf Höhe Polkern, 22.07.2026, 18:20 Uhr
Ein 55-jähriger Deutscher befuhr die B189 auf Höhe der Ortslage Polkern mit einem Personenkraftwagen Nissan. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 2,91 Promille. Außerdem stellten die Polizeibeamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde dem 55-Jährigen untersagt, eine Blutprobe entnommen und die entsprechenden Strafverfahren eingeleitet.
Unter Alkoholeinfluss unterwegs
Osterburg, Bismarker Straße, 23.07.2026, 00:57 Uhr
Ein 61-jähriger Deutscher befuhr die Bismarker Straße in Osterburg mit einem Personenkraftwagen Peugeot. Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 1,20 Promille. Die Weiterfahrt wurde dem 61-Jährigen untersagt, eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
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