Polizeimeldung der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Ergänzungsmitteilung zur Gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei - Ermittlungen nach Tod eines Kleinkindes durch Hundebiss im Osternienburger Land (vgl. hierzu Gemeinsame Pressemitteilung Nr. 86 / 2026 vom 09.07.2026)
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
„Am Nachmittag des 08.07.2026 ereignete sich im Ortsteil Drosa der Gemeinde Osternienburger Land ein tödlicher Angriff eines Hundes auf ein Kleinkind. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand hatte ein vierjähriges Mädchen in einer Wohnung mit dem familieneigenen Hund gespielt, als sich gegen 16:30 Uhr ein Angriff des Hundes (augenscheinlich American Stafford) auf das Mädchen ereignete. Mehrere anwesende Personen hätten sodann versucht, Hund und Mädchen voneinander zu trennen. Die 4-Jährige erlitt schwerste Verletzungen. Ein sofort hinzugezogener Notarzt konnte wenig später nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Der Hund wurde mit Unterstützung eines Tierarztes in ein Tierheim verbracht. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung zur Aufklärung des Geschehens wurde eingeleitet und dauert an. Es richtet sich gegenwärtig gegen die 32-jährige Mutter des Mädchens und einen 30-jährigen Bekannten (beides deutsche Staatsangehörige).
Ergänzung - Obduktionsergebnis liegt vor
Am 10.07.2026 wurde im Institut für Rechtsmedizin in Halle (Saale) die Obduktion des verstorbenen Kindes durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung bestätigt, dass das Mädchen infolge der schweren Bissverletzungen des Hundes verstorben ist. Weitere medizinische oder anderweitige Ursachen für den Tod konnten nicht festgestellt werden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau zur Klärung der genauen Umstände und Hintergründe des Geschehens dauern weiterhin an. Insbesondere wird geprüft, welche Umstände zum Angriff geführt haben.
Der Hund wurde unmittelbar nach dem Vorfall mit Unterstützung eines Tierarztes in ein Tierheim verbracht. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen und den Verbleib des Tieres obliegt den zuständigen Behörden und Fachdienststellen.
Alexandra Jirschik Doreen Wendland
Pressesprecherin Pressesprecherin
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
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