Polizeimeldungen Polizeirevier Stendal
Berichtszeitraum 29.07. - 30.07.2026
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Befahren der Deichanlagen durch Kraftfahrzeuge grundsätzlich verboten" "E-Scooter-Fahrerin unter Betäubungsmitteleinfluss" "Pkw ohne Pflichtversicherung"
Befahren der Deichanlagen durch Kraftfahrzeuge grundsätzlich verboten
Werben, L2
Aktuell ist die L2 zwischen Wendemark und Werben aufgrund von Baumaßnahmen voll gesperrt. Die offizielle Umleitung dazu ist ausgeschildert. Dennoch gibt es Kraftfahrzeugführer, die verbotener Weise über die Deichanlagen fahren. Es handelt sich hierbei um eine Hochwasserschutzanlage, bei der durch das ständige Befahren Schäden entstehen können. Gerade bei Trockenheit können Risse in der Deichkrone und Böschung entstehen.
Das verbotswidrige Befahren der Deichanlagen kann der Landkreis Stendal mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ahnden.
E-Scooter-Fahrerin unter Betäubungsmitteleinfluss
Stendal, Blumenthalstraße, 29.07.2026, 19:23 Uhr
Während der Streife stellten die Polizeibeamten eine E-Scooter-Fahrerin in der Blumenthalstraße fest. Bei der Kontrolle gab es Anhaltspunkte für den Konsum von Cannabis, weshalb eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde. Der 21-jährigen Deutschen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Pkw ohne Pflichtversicherung
Stendal, Altes Dorf, 29.07.2026, 23:15 Uhr
Die Polizeibeamten stellten im Rahmen ihrer Streife einen Pkw Daimler-Benz fest, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stendaler Innenstadt fuhr. In der Straße Altes Dorf konnten sie den 18-jährigen russischen Fahrzeugführer stoppen und einer Kontrolle unterziehen. Diese ergab, dass das Fahrzeug nicht pflichtversichert war, sodass ihm die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurde. Gegen den 18-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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