Pressemitteilung: 012/2026
Halle (Saale), den 30.07.2026

(LG HAL) Terminvorschau für August 2026

Gefährliche Körperverletzung - NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
03.08.26, 09:30; 10.08.26, 09:00 ; 12.08.26, 10:30 ; 13.08.26, 09:00

Raum 90

17 KLs 3/26 jug

Dem im Dezember 2010 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Jugendrichter beim Amtsgericht Naumburg erhoben. Weil sich der Angeklagte jedoch auch eines versuchten Totschlags strafbar gemacht haben könnte, wurde das Verfahren an die Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts Halle verwiesen.

Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

Gefährliche Körperverletzung in Eisleben

Tag, Uhrzeit
04.08.26, 09:00 ; 06.08.26, 09:00 ; 07.08.26, 09:00

Raum 90

17 KLs 7/26 jug

Dem im September 2006 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll den mutmaßlich Geschädigten im März 2025 in Eisleben nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit einer Axt, an der ein Schnittschutz angebracht gewesen sei, zweimal gegen den Kopf und einmal gegen den Rücken geschlagen haben. Der mutmaßlich Geschädigte soll dadurch einen offenen Nasenbeinbruch und einen Weichteilschaden ersten Grades erlitten haben.

Der Angeklagte hat Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Eisleben erhoben. Weil sich der Angeklagte jedoch auch eines versuchten Totschlags strafbar gemacht haben könnte, wurde das Verfahren an die Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts Halle verwiesen.

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.

Bei der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts droht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Steuerhinterziehung in Merseburg und andernorts

Tag, Uhrzeit
04.08.26, 09:00; 05.08.26, 09:00; 11.08.26, 09:00; 12.08.26, 09:00; 18.08.26, 09:00; 19.08.26, 09:00

Raum 96

11 KLs 1/25

Dem im Mai 1991 geborenen Angeklagten S. wird Steuerhinterziehung in 10 Fällen, dem im Oktober 1989 geborenen Angeklagten W. Steuerhinterziehung in sechs Fällen sowie Beihilfe und dem im Februar 1957 geborenen Angeklagten H. Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Der Angeklagte S. soll es in den Jahren 2021 bis 2022 als faktischer Geschäftsführer einer Firma in Merseburg, die vorwiegend mit medizinischem Verbrauchsmaterial (insbesondere SARS-CoV-2 Schutzausrüstung und Antigen-Schnellstests) gehandelt haben soll, unterlassen haben, eine Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. In einem Fall soll er dabei mit dem Angeklagten W. gemeinschaftlich gehandelt haben. Die übrigen mutmaßlichen Tathandlungen soll der Angeklagte W. gefördert und unterstützt haben. Darüber hinaus soll es auch der Angeklagte W. im Jahr 2021 unterlassen haben, als faktischer Geschäftsführer derselben Firma, Umsatzsteurvoranmeldungen abzugeben.

Der Angeklagte H. soll den beiden übrigen Angeklagten u. a. vorgeschlagen haben, einen Strohmann als Geschäftsführer für die Firma zu bestellen und den Firmensitz zum Schein nach Brandenburg zu verlegen, um die steuerrechtlichen Verpflichtungen für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung und der Umsatzsteuervoranmeldungen formal auf den Strohmann zu übertragen.

Insgesamt soll dadurch Umsatzsteuer in Höhe von etwa 1.098.00,00 Euro hinterzogen worden sein.

Die Angeklagten haben Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten S. und W. eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafandrohung für den Täter, ist aber zu mildern.

Verstöße gegen des Aufenthaltsgesetz in Weißenfels und andernorts

Tag, Uhrzeit
05.08.26, 09:00 ; 12.08.26, 09:00 ; 01.09.26, 09:00

Raum 90

6 KLs 5/26

Dem im Dezember 1972 geborenen Angeklagten werden zwei banden- und gewerbsmäßig begangene Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz zur Last gelegt.

Er soll im Zeitraum zwischen Februar 2019 und September 2020 gemeinsam mit weiteren gesondert Verfolgten ausländische Arbeitnehmer durch das Inaussichtstellen von gutem Einkommen und Überlassung von Wohnraum dazu animiert haben, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen und sich hier mithilfe von gefälschten Papieren weiter aufzuhalten.

Auf diese Weise hätte die Gruppierung Arbeitnehmer für ein Firmengefüge gewonnen, das sie zusammen mit weiteren, gesondert verfolgten Mittätern betrieben hätte. Der Gewinn sei dadurch generiert worden, dass Arbeitnehmer mittels Werkverträgen an andere Betriebe, meist in der fleischverarbeitenden Industrie, verliehen worden seien.

Gegenstand der Anklage sind zwei konkrete Vorwürfe: Einmal sollen mindestens 66 ausländische Arbeitnehmer eingeschleust und mit gefälschten Identitätspapieren versorgt worden sein, ein anderes Mal sollen insgesamt 49 scheinbare ukrainische Studenten nach Deutschland geschleust und hier unter anderem mit gefälschten Immatrikulationsbescheinigungen ausgestattet worden sein.

Der Angeklagte soll so etwa 41.500 Euro erlangt haben.  

Der Angeklagte hat Angaben zu den Tatvorwürfen angekündigt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.    

Drei der gesondert Verfolgten sind im April 2024 bereits durch das Landgericht Halle wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren bis drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Versuchte schwere räuberische Erpressung in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
10.08.26, 09:00 ; 17.08.26, 13:00 ; 26.08.26, 09:00 ; 04.09.26, 09:00

Raum 96

13 KLs 3/26

Dem im September 1996 geborenen Angeklagten wird eine versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Er soll im Februar 2026 gemeinschaftlich mit mindestens drei weiteren bislang unbekannt gebliebenen Mittätern auf die beiden mutmaßlich Geschädigten eingeschlagen und diese gezwungen haben, sich vollständig zu entkleiden. Ein Mittäter soll ihnen nacheinander ein Cuttermesser an den Hals gehalten haben, um die Übergabe von 80.000 Euro zu fordern. Den mutmaßlich Geschädigten soll angedroht worden sein, diese anderenfalls zu "schlachten und zerstückeln". Ein weiterer Mittäter soll dabei eine geladene Pistole in der Hand gehalten und beide ebenfalls bedroht haben. Dann soll der Angeklagte einem der mutmaßlich Geschädigten mehrere vorgefertigte Darlehensverträge zur Unterschrift vorlegt haben, die dieser in Todesangst auch unterzeichnet haben soll. Zudem sollen mit dem Handy des Angeklagten Videoaufnahmen der nackten mutmaßlich Geschädigten gefertigt worden sein, um diese als Druckmittel zur Erfüllung der Geldforderung zu verwenden. Zu einer Geldzahlung soll es jedoch nicht gekommen sein.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Versuch einer Straftat kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle (Saale)

Tag, Uhrzeit
17.08.26, 10:00 ; 25.08.26, 09:30 ; 01.09.26, 09:30 ; 03.09.26, 09:30

Raum 123

10a KLs 3/26

Dem im März 1962 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis vorgeworfen.

Ihm wird zur Last gelegt, im Oktober 2025 in seiner Wohnung in Halle (Saale) diverse Betäubungsmittel (u. a. ca. 100 Gramm Methamphetamin und 1.600 Gramm Cannabis/Marihuanablüten) zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt zu haben. Zur Absicherung seiner mutmaßlichen Drogengeschäfte soll der Angeklagte im Wohnzimmer griffbereit eine Machete gelagert haben, um im Falle von Komplikationen darauf zugreifen zu können.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a. in Halle (Saale) und andernorts

Tag, Uhrzeit
18.08.26, 09:00 ; 19.08.26, 09:00 ; 26.08.26, 09:00 ; 27.08.26, 09:00 ; 02.09.26, 09:00 ; 03.09.26, 09:00

Raum 187

4 KLs 14/24

Dem im November 1983 geborenen Angeklagten werden fünf Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Last gelegt, davon in vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Er soll von Januar bis August 2023 in seiner Wohnung sexuelle Handlungen an der im Jahr 2009 geborenen Tochter seiner Lebenspartnerin vorgenommen haben.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

versuchter Totschlag u. a. in Halle (Saale) (Sicherungsverfahren)

Tag, Uhrzeit
19.08.26, 09:00 ; 02.09.26, 09:00 ; 03.09.26, 09:00 ; 10.09.26, 09:00

Raum 141

1 Ks 3/26

Der im Oktober 2000 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihm versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Im Februar 2026 soll es zwischen dem Beschuldigten und dem mutmaßlich Geschädigten zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Folge er diesem mit einem Küchenmesser in den Bereich des linken Schlüsselbeins gestochen haben soll. Als er danach zu einem weiteren Stich angesetzt habe, soll er von einer anwesenden Person zurückgestoßen worden sein.

Der Stich soll derart kräftig gewesen sein, dass das Messer vom Brustkorb bis in die Lunge eingedrungen sei, was zu einer Verletzung der linken Unterschlüsselbeinblutader und Blutverlust geführt habe. Für den mutmaßlich Geschädigten soll akute Lebensgefahr bestanden haben. Durch die umgehende intensivmedizinische Behandlung habe er gerettet werden können.

Zwischenzeitlich ist der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.

Er hat bisher keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Statt einer Strafe droht ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Anmerkung:

Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.

Gewerbsmäßiger Betrug in Halle (Saale) und anderenorts

Tag, Uhrzeit
27.08.26, 09:00 ; 31.08.26, 09:00 ; 14.09.26, 13:00 ; 24.09.26, 13:00 ; 12.10.26, 09:00 ; 16.10.26, 09:00 ; 05.11.26, 09:00 ; 09.11.26, 09:00 ; 16.11.26, 09:00 ; 23.11.26, 09:00

Raum 169

2 KLs 3/25

Der im Mai 1971 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 192 Fällen vorgeworfen. Sie soll Inhaberin eines Unternehmens in Halle (Saale) gewesen sein, welches u. a. Pflege- und sonstige Hilfeleistungen anbot und hierfür bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt auch anerkannt gewesen sein soll.

Jedenfalls seit Dezember 2015 bis Mai 2024 soll sie über einen Abrechnungsdienstleister gegenüber mehreren Pflegekassen für insgesamt 19 bei diesen versicherten Pflegebedürftigen tatsächlich nicht erbrachte Betreuungs-, Entlastungs- und Verhinderungspflegeleistungen abgerechnet haben. Um die Abrechnungsfähigkeit herzustellen soll die Angeklagte auf den Leistungsnachweisen teilweise die Unterschriften der Versicherten nachgeahmt oder nachträglich abrechnungsfähige Leistungen ergänzt haben. Insgesamt habe die Angeklagte in diesem Zeitraum gegenüber den Pflegekassen einen Betrag in Höhe von 143.412,00 Euro mit einem darin enthaltenen Bezugsvorteil in Höhe von 135.193,72 Euro abgerechnet.

Die Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich ab dem 29.05.2026 beginnen (vgl. Pressemitteilung vom 28.05.2026), wurde jedoch ausgesetzt.

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