Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im August 2026
Angriff auf einen Zugbegleiter in Magdeburg
25 KLs 340 Js 12525/26 (13/26) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
7 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 19. August 2026, 09.30 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermine: 20. August 2026, 09.30 Uhr, 24. August 2026,
11.00 Uhr, 27. August 2026, 09.00 Uhr,
28. August 2026, 09.30 Uhr, 31.August 2026,
11.00 Uhr, 04. September 2026, 09.00 Uhr und
07. September 2026, 11.00 Uhr, jeweils Saal 5
Einem 27-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz wird vorgeworfen, am 15.03.2026 einen Intercity-Zug von Köthen nach Magdeburg benutzt zu haben, ohne den Fahrpreis entrichten zu wollen. Bei einer Fahrkartenkontrolle während der Fahrt wollte der Zugbegleiter über diesen Vorgang die Bundespolizei informieren. Hierauf soll der Angeklagte versucht haben, den Zugbegleiter festzuhalten, um zu verhindern, dass dieser die Bundespolizei informiert. Als der Zugbegleiter den Angeklagten angeschrien haben soll, soll dieser den Zugbegleiter losgelassen haben.
Das Verfahren wird deswegen vor dem Landgericht verhandelt, da die dauerhafte Unterbringung des möglicherweise in Folge einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Eine derartige unbefristete Unterbringung kann nur durch die Strafkammer eines Landgerichts angordnet werden und nicht durch ein Amtsgericht, das für eine Straftat vergleichbarer Art grundsätzlich zuständig wäre.
Der Angeklagte ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Raub in Magdeburg
25 KLs 615 Js 534192/24 (32/25) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
8 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 27. August 2026, 9:30 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermine: 03., 10. und 24. September sowie
01. Oktober 2026, jeweils 09:30 Uhr, Saal 5
Einem 45-jährigen Mann wird vorgeworfen, sich am 27. März 2024 zu einer Wohnung unter dem Vorwand Zutritt verschafft zu haben, dass er als Mitarbeiter des Vermieters einen Zähler ablesen wollte. Der Angeklagte soll dann den damals 89 Jahre alten Mieter niedergeschlagen und gefesselt haben, um in der Wohnung nach Wertgegenständen zu suche. Zudem soll er den Mieter ins Gesicht geschlagen haben, damit dieser ihm mitteilt, so sich der Geldbeutel befindet. Aus dem Geldbeutel soll er dann Bankkarten, Ausweispapiere, Bargeld sowie weitere 500,00 € aus einem Schrank entnommen haben. Anschließend soll er den am Kopf blutenden Mann gefesselt allein in der Wohnung zurückgelassen haben.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte bestritten, dass er die Tat begangen hat.
Löffler
Pressesprecher
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