Brand- und Katastrophenschutz
Innenministerium fördert Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Querfurt aus dem Sondervermögen Infrastruktur
Das Land Sachsen-Anhalt fördert in diesem Jahr (zusätzlich zur langjährig bestehenden Förderung von Einsatzfahrzeugen, Feuerwehrgerätehäusern und Löschwasserentnahmestellen) einmalig landesweit (kleinere) Investitionsmaßnahmen im kommunalen Brandschutz für Einheits- und Verbandsgemeinden mit einem Festbetrag von 50.000 Euro. Dafür stehen aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur für das Jahr 2026 rund fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Die seit Mitte März 2026 eröffnete Fördermöglichkeit wird von den Gemeinden rege in Anspruch genommen: Insgesamt sind bereits 30 Maßnahmen mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 4,5 Millionen Euro und einer Förderung aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur in Höhe von 1,5 Millionen Euro beantragt oder schon bewilligt.
Zu den 19 bereits bewilligten Maßnahmen (Stand: 3. August 2026) gehören unter anderem die Beschaffung von Mannschaftstransportwagen, die Errichtung einer neuen Bekleidungskammer oder die Beschaffung von mobilen Netzersatzanlagen.
Heute hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang einen Fördermittelbescheid über 50.000 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Freiwillige Feuerwehr Querfurt (Saalekreis) übergeben. Damit wird die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) unterstützt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit dem neuen Fahrzeug wird gezielt die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Querfurt gestärkt. Durch seine Vielseitigkeit kann das Fahrzeug zudem in der Arbeit der Jugendfeuerwehr sowie bei Führungs- und Versorgungsaufgaben zum Einsatz kommen. Die Einsatzkräfte erhalten somit modernste Technik, um auch künftig ihrer wichtigen Aufgabe verlässlich nachkommen zu können.“
Das MTF dient vorrangig zum Transport von Einsatzkräften und Material, kann aber auch als Kommandowagen zur Einsatzführung eingesetzt werden. Die Besetzung besteht in der Regel aus einem Fahrzeugführer und bis zu acht weiteren Einsatzkräften.
Hintergrund:
Die einmalige Unterstützungsmöglichkeit im Jahr 2026 aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur können nicht abundante (finanzkraftschwache) Einheits- und Verbandsgemeinden in Anspruch nehmen. Die Förderung ist auf jeweils eine Gesamtmaßnahme beschränkt. Die Maßnahme muss nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Die Gesamtkosten müssen mindestens 50.000 Euro betragen.
Zu den Fördermaßnahmen zählen unter anderem Baumaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern, die Errichtung von Ausbildungsräumlichkeiten, Lagerräumen oder Löschwasserentnahmestellen, die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen, Mannschaftstransportwagen, Kommandowagen, Feuerwehrbooten oder von Anhängern für Einsatzfahrzeuge.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden Sie unter: lsaurl.de/Ta15If
Impressum:
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