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Naumburg (Saale), den 11.05.2011

(OLG NMB) Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Naumburg, den 12. Mai 2011 (OLG NMB) Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag Der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg muss in einem Rechtsstreit klären, ob der Landkreis Jerichower Land zu Recht die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung versagt hat. Die BVVG GmbH verkaufte im Rahmen ihrer Privatisierungstätigkeit an die Antragsteller, die bisher keine Landwirte sind, ein 2,6 ha großes Ackergrundstück. Die Käufer erhielten im Ausschreibungsverfahren, nachdem sie das höchste Gebot abgegeben hatten, den Zuschlag. Der Landkreis versagte anschließend für den Kaufvertrag die beantragte Grundstücksverkehrsgenehmigung. Der vereinbarte Kaufpreis stehe in einem groben Missverhältnis zum landwirtschaftlichem Verkehrswert in der betroffenen Gemarkung. Hiergegen wenden sich die BVVG GmbH und die erwerbenden Eheleute mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Die BVVG GmbH ist der Auffassung, ein Verkauf unterhalb des höchsten Gebotes stelle bereits eine europarechtlich unzulässige Subventionierung dar. Das Landwirtschaftsgericht Stendal hat nach einer Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und der Einholung eines Sachverständigengutachtens ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem landwirtschaftlichen Verkehrswert festgestellt. Auch seien leistungsfähige Landwirte erwerbswillig. Der Antrag der BVVG GmbH und der Käufer wurde zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich deren Beschwerde. Der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg hat nach mündlicher Verhandlung zunächst beschlossen, ein Sachverständigengutachten zur Höhe des landwirtschaftlichen Verkehrswertes je zum Stichtag des notariellen Kaufvertragsschlusses (31. August 2008) und der Gutachtenerstellung einzuholen. Hintergrund: Als ¿landwirtschaftlicher Verkehrswert¿ ist der Wert anzusehen, der durchschnittlich bei einem Vertrag unter Landwirten gezahlt würde. § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG soll im Interesse einer gesunden Agrarstruktur spekulative Geschäfte mit landwirtschaftlichen Grundstücken verhindern und erwerbswillige Landwirte vor überhöhten Preisen schützen. § 9 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) ¿(1) Die Genehmigung darf nur versagt oder durch Auflagen (§ 10) oder Bedingungen (§ 11) eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass 1. die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder 2. durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder 3. der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.¿ 2 Ww 12/10         - Senat für Landwirtschaftssachen des OLG Naumburg 4 Lw 4/09   - Landwirtschaftskammer des LG Stendal gez. Wolter Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg Impressum: Oberlandesgericht Naumburg Pressestelle Domplatz 10 06618 Naumburg Tel: (03445) 28 23 23 Fax: (03445) 28 20 00 Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

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