(OLG NMB) Neueinstellung von 30 Anwärterinnen und Anwärtern für den mittleren Justizdienst und Justizwachtmeisterdienst
Das Oberlandesgericht kann in diesem Jahr zum 1. September voraussichtlich 30 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes sowie 11 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes des Landes Sachsen-Anhalt einstellen. In einer zentralen Veranstaltung am Oberlandesgericht Naumburg werden die künftigen Anwärterinnen und Anwärter am 01.09.2017 in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Ausbildung der Beamten dauert für den Justizwachtmeisterdienst etwa ein Jahr und für den mittleren Justizdienst ungefähr zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Anwärterinnen und Anwärter in der Regel in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt übernommen und an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt. Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizsekretäre) sind in erster Linie mit dem Betrieb der Geschäftsstelle befasst. Dazu gehören die die Verwaltung der Akten, der Umgang mit dem Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Beamten des Justizwachtmeisterdienstes ist die Durchführung der hoheitsrechtlichen Aufgaben innerhalb der Justiz übertragen. Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Justizgebäuden, insbesondere bei Gerichtsverhandlungen, und die Bewachung und Vorführung von Gefangenen innerhalb der Justizgebäude gehören zu ihren besonders wichtigen Aufgaben. Mit der Einstellung der Anwärter beginnt ein neues Bewerbungsverfahren für das kommende Jahr. Nähere Informationen zu den Berufsbildern, Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden auf Anfrage durch das Oberlandesgericht Naumburg erteilt oder können im Internet eingesehen werden (www.olg.sachsen-anhalt.de/themen/ausbildung).
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