Revisionshauptverhandlung am 14.05.2025, 11:00 Uhr im Verfahren 1 ORs 21/25 (Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges)
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt am 14. Mai 2025 über die Revision der Angeklagten gegen ein am 2. August 2024 verkündetes Berufungsurteil des Landgerichts Halle.
Mit Urteil vom 13. Juli 2023 hat das Amtsgericht Halle die Angeklagte – unter Freisprechung im Übrigen – wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, wegen Billigung eines Angriffskrieges, wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz in zwei Fällen, wegen übler Nachrede in 11 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung sowie Beleidigung unter Einbeziehung der Strafen aus einem vorangegangenen Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die dagegen gerichteten Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hat die Berufungskammer des Landgerichts Halle durch Urteil vom 2. August 2024 verworfen. Dagegen richtet sich die Revision der Angeklagten.
Der Verurteilung wegen Volksverhetzung in zwei Fällen lagen folgende Geschehnisse zugrunde:
Nach den Feststellungen des Landgerichts äußerte die Angeklagte auf einer von ihr veranstalteten Demonstration im Dezember 2019 über Mikrofon die an die Vereinigung „Omas gegen Rechts“ gerichtete sinngemäße Aufforderung, in das nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort sexuell hinzugeben, „auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt.“ Das Landgericht wertete diese Äußerung der Angeklagten dahingehend, sie unterstelle allen Flüchtlingen, Frauen zu vergewaltigen und sah in dieser Unterstellung eine Aufstachelung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge.
Die weitere wegen Volksverhetzung verurteilte Tat bestand nach den Feststellungen des Landgerichts darin, dass die Angeklagte zumindest seit Mai 2021 im Internet in einem von ihr betriebenen online-Shop einen Baseballschläger anbot, der mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen war. Mit diesem Produkt habe die Angeklagte dazu aufrufen wollen, die Behörden gewaltsam dabei zu unterstützen, ausreisepflichtige Ausländer bzw. Flüchtlinge abzuschieben.
Die Verurteilung wegen Billigung eines Angriffskrieges beruht darauf, dass die Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts am 28. März 2022 einen weißen Transporter auf einer Versammlung auf dem Marktplatz in Halle abstellte, der eine Flagge der Russischen Föderation auf der Beifahrerseite mit der Aufschrift „Frieden mit Russland“ und zeitweise ein schwarzes „Z“ auf der Fahrerseite aufwies. Durch das Anbringen des Buchstabens habe die Angeklagte ihre Befürwortung des russischen Angriffs auf die Ukraine zum Ausdruck gebracht.
Die Angeklagte hat mit ihrer Revision Verfahrensrügen erhoben und rügt darüber hinaus die Verletzung materiellen Rechts. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist der Revision entgegengetreten und erstrebt ihre Verwerfung als unbegründet.
Die Revisionshauptverhandlung vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg findet am Mittwoch, den 14.05.2025, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal 525 des Oberlandesgerichts Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg, statt.
Vorinstanzen:
Landgericht Halle (Saale) – Urteil vom 2. August 2025 – 8c NBs 124/23
Amtsgericht Halle (Saale) – Urteil vom 13. Juli 2023 – 360 Ds 418 Js 10527/20
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