Urteilsverkündung im Verfahren 1 St 2/25 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts im Justizzentrum Halle
Der 1. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Naumburg wird voraussichtlich am morgigen Tag, dem 15.01.2026, in dem Verfahren über den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ein Urteil verkünden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten vor, sich spätestens im Frühsommer 2014 im Irak der Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen und ihr bis in den Herbst 2016 angehört zu haben. Der irakische Staatsbürger habe den Treueeid auf den seinerzeitigen Führer des IS abgelegt. Danach sei er für die Vereinigung in militärischer Funktion tätig gewesen und habe an im Einzelnen nicht bekannten (Kampf-) Handlungen teilgenommen. Während eines nicht näher bestimmbaren Zeitraums habe er als stellvertretender Bataillons-Emir die zweite Stelle im Führungsstab einer Kampfeinheit eingenommen.
Die Urteilsverkündung ist in öffentlicher Hauptverhandlung am
Donnerstag, den 15.01.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale), Erdgeschoss, Bauteil 6, Hochsicherheitstrakt anberaumt.
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